Frage an Andreas Storm von Benjamin R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Storm,
ich selbst bin Schüler und lege den Teil des Geldes, der am Monatsende noch übrig ist in Tagesgeldkonten und Bausparverträge zu ca 4% p.a. an.
Muss ich die Zinsgewinne, sobald ich volljährig bin, versteuern (Abgeltungssteuer, Vermögenssteuer etc)?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Reischl,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform www.abgeordnetenwatch.de.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jede natürliche Person nach §§ 1, 1a EStG steuerpflichtig ist:
„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“
Jedoch haben Sie einen Sparerfreibetrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen frei bleiben. Bezüglich der Höhe Beträge und der Handhabung in Ihrem Fall ist Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne behilflich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB