Frage an Andreas Storm von Christian R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Storm,
die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung an den Bundestag (Drucksache 16/7891) erklärt, dass es keinen Handlungsbedarf zur Stärkung des Datenschutzes bei Gebrauch der RFID - Technologie gebe. Weiterhin heißt es darin:
"Eine – zumindest kurz- bis mittelfristige – Zurückhaltung des Gesetzgebers ließe der deutschen Wirtschaft dagegen die Chance, das Innovations- und Gewinnpotential von RFID auch in der nächsten Zeit voll zu nutzen und da- durch ihre internationale Vorreiterstellung zu festigen."
Hier räumt man also dem Datenschutz der Bürger einen geringeren Stellenwert als den Gewinninteressen einzelner Unternehmen ein.
Wie stehen Sie zu dieser Bewertung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Röder
Sehr geehrter Herr Röder,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de
Natürlich wird den Unternehmen kein höherer Stellenwert als den Bürgern eingeräumt, da der Verbraucherschutz immer an vorderer Stelle steht und wir auch stets darauf achten, die Rechte der Verbraucher zu stärken.
In ihrem „Bericht zu den Aktivitäten, Planungen und zu einem möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der RFID- Technologie“ (BT- Drs. 16/7891 vom 23.01.2008) ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gelangt, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger bei RFID- gestützter Datenverarbeitung durch präventive Schutzmaßnahmen abgesichert werden muss, die Transparenz, Datensicherheit, einen Verzicht auf heimliche Profilbildung, Datensparsamkeit sowie - insbesondere für sensible Bereiche - eine Deaktivierung der RFID- Chips nach dem Opt- in- Modell gewährleisten.
Soweit der Bericht dennoch empfiehlt, kurz- bis mittelfristig auf gesetzgeberische Maßnahmen zu verzichten und stattdessen einer effektiven Selbstverpflichtungen der Wirtschaft den Vorzug zu geben, geschieht dies zunächst vor dem Hintergrund, dass allgemein der Gesetzgeber erst dann tätig werden sollte, wenn die Marktbeteiligten selbst zu keiner befriedigenden Lösung finden.
Zudem sind sowohl die verbraucherrelevanten Anwendungsstrukturen von RFID als auch der entsprechende europäische Rechtsrahmen noch nicht hinreichend konkret absehbar. Eine nachhaltige und ausgewogene gesetzliche Regelung wäre daher gegenwärtig nur schwer zu realisieren. Hinzu kommt, dass die RFID- gestützte Datenverarbeitung im Verbraucherbereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hat und selbst mittelfristig kaum über die Funktionalitäten der herkömmlichen Strichcodeerfassung hinausgehen wird. Entsprechend sieht derzeit sogar der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gesetzgeberischen Handlungsbedarf nur für den Fall, dass keine effektive Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zustande kommen sollte (21. Tätigkeitsbericht des BfDI, S. 41 f.).
Die Bundesregierung wird die Marktentwicklung jedoch weiterhin aufmerksam beobachten, mit den betroffenen Kreisen im Dialog bleiben und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erneut prüfen, sobald sich die datenschutzrelevanten Anwendungen von RFID konkretisiert haben, bzw. erkennbar wird, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der technologischen Weiterentwicklung von RFID nicht ausreichend Berücksichtigung finden und auch nicht durch eine effektive Selbstverpflichtung der Wirtschaft gewährleistet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB