
(...) Sie haben Recht, dass es im Falle der Mineralölsteuer und der Umsatzsteuer zu einer faktischen Doppelbelastung kommt, die auch juristisch nicht unumstritten ist. Da es sich jedoch bei Umsatzsteuer und Mineralölsteuer um verschiedene Steuerarten handelt, die einer unterschiedlichen Steuerlogik folgen, ist dieser Umstand rechtens und wird auch durch die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern gestützt. (...)