Frage an Andreas Steppuhn von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steppuhn,
es ehrt Sie, dass Sie der Diätenerhöhung nicht zugestimmt haben.
Meine Frage zielt auf zulässige Nebentätigkeiten. Eigentlich sind Abgeordnetentätigkeiten so umfangreich und Abgeordnetenbezüge auch so ausreichend bemessen, dass man von einer Vollzeittätigkeit ausgehen muss.
Jetzt beziehen viele Abgeordnete Bezüge aus Nebentätigkeiten, die sie zeitlich eigentlich nicht durchführen können, es sei denn sie vernachlässigen das Abgeordnetenmandat, oder sie füllen es tatsächlich voll aus, arbeiten nicht wirklich bei der Nebentätigkeit und beziehen dann - wofür auch immer - zusätzliche Bezüge. Welcher Arbeitgeber würde jemandem für eine nicht durchgeführte Tätigkeit Geld zahlen, sofern er sich aus der Konstellation "Abgeordneter mit Nebentätigkeit" nicht zumindest einen lobbyistischen Vorteil erhofft. Das ginge dann aber nicht mehr in die Richtung "Entlohnung" sondern eher "Belohnung".
Da auch Sie einen "Nebenjob" haben, der immerhin in die 2-te Kategorie fällt mit monatlichen Bezügen von denen ein in Vollzeit arbeitender Bürger oftmals nur träumen kann, interessiert mich womit Bezüge aus Nebentätigkeiten neben dem Fulltimejob "MdB" in dieser Größenordnung zu rechtfertigen sind.
Freundliche Grüße
Michael Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Frage an mich.
Richtig ist, dass ich der Diätenerhöhung nicht zugestimmt habe, da ich insbesondere nicht mit den Veränderungen bei den Versorgungsansprüchen einverstanden gewesen bin.
Darüber hinaus habe ich es nicht für zeitgemäß erachtet, dass der Deutsche Bundestag für Bundestagsabgeordnete beschließt, die Abgeordnetendiäten zu erhöhen, während gleichzeitig ein großer Teil der Menschen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt ist.
Ferner fragen Sie mich nach meinen Nebentätigkeiten. Hierzu sei gesagt, dass ich diese Nebentätigkeiten überwiegend ehrenamtlich ausübe, darüber hinaus bin ich hauptamtliches Bundesvorstandsmitglied der IG BAU und somit in einer Wahlfunktion. Da ich es aber für wichtig erachte, dass in Deutschland die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch derjenigen, die keine Arbeit haben, wieder mehr beachtet werden, ist dies sicherlich auch eine Art von Lobbyarbeit. Jedoch aus meiner Sicht eine sehr notwendige, die ich gerne wahrnehme.
Angesichts dessen, dass ich mein Bundestagsmandat als eine Funktion auf Zeit betrachte, die es letztendlich auch ist, ist es mir wichtig gewesen, im Rahmen meiner bisherigen beruflichen Arbeit und Tätigkeit verankert zu bleiben.
Deshalb habe ich mich dafür entschieden, trotz der großen Verantwortung sowohl als Mitglied des Deutschen Bundestages als auch als Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU, das Arbeitsverhältnis (Amt) bei meiner Gewerkschaft beizubehalten, jedoch zu reduzieren.
In Hinblick auf meine Aufsichtsratstätigkeiten verweise ich darauf, dass ich dort als Arbeitnehmervertreter gewählt worden bin und meine dortigen Bezüge fast vollständig an die Hans-Böckler-Stiftung und an die Stiftung Berufshilfe abführe.
Über die Arbeit beider Stiftungen können Sie sich auf den nachfolgend genannten Internetseiten informieren: www.boeckler.de, Hans-Böckler-Stiftung www.igbau.de, Stiftung Berufshilfe der IG BAU
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB