Frage an Andreas Steppuhn von Kai B. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Herr Steppuhn,
bereits im vergangenen November war eine zweistufige Erhöhung der Diäten beschlossen worden. Weitere Erhöhungen sollten "frühestens im Jahr 2010" erfolgen. So heißt es unmissverständlich in der Gesetzesbegründung - detailliert nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 16/6924 vom 6. November 2007, Seite 3 und noch einmal Seite 9.
Für weitere Erhöhungen der Abgeordnetenbezüge ist also ausdrücklich eine Karenzzeit vorgesehen. Und die Koppelung gemäß Paragraph 30 (Erhöhung entsprechend der nun steigenden Beamten- und Richterbesoldung) gilt nämlich jetzt noch gar nicht. Sie ist vielmehr erst für "spätere Anpassungen" vorgesehen - so ausdrücklich niedergeschrieben im Paragraph 11 des Abgeordnetengesetzes - also erst für Erhöhungen, die der von 2009 folgen. Der Wortlaut des Gesetzes bestätigt schlichtweg, was bereits in der Begründung steht, dass nämlich weitere Erhöhungen frühestens 2010 erfolgen.
Finden Sie die Erklärung Ihrer Fraktion, dass aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst diese Erhöhung erfolgen muss glaubwürdig? Wenn Sie wie bei letzten Erhöhung dagegen sind, warum ist Ihre Partei nicht so einig wie z.B. bei der Mehrwertsteuererhöhung? Und warum soll ich noch Wählen wenn ich die Politik nicht mehr glaubwürdig finde?
Sehr geehrter Herr Breschinski,
vielen Dank für Ihre Frage zur Diätenerhöhung.
Mittlerweile ist dieses Vorhaben auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion gestoppt worden. Ich selbst habe mich sehr frühzeitig gegen die Absicht, die Abgeordnetenbezüge zu erhöhen, ausgesprochen.
Auch ich habe es nicht für vermittelbar gehalten, eine Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten durchzusetzen, während gleichzeitig die Menschen im Land großen Belastungen ausgesetzt sind.
Näheres hierzu können Sie auch meiner Pressemitteilung Nr. 51-2008 auf meiner Homepage: www.andreas-steppuhn.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Steppuhn, MdB