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Andreas Schwarz
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Frage von Dietrich K. •

Wann löst Grün-Schwarz sein Versprechen sein und erhöht die geringe Menge bei Cannabis auf 10 Gramm?

Hallo Herr Schwarz,

ich möchte von Ihnen wissen, wann Grün-Schwarz die Vereinbarung zur Heraufstufung der geringen Menge Cannabis in Ba-Wü auf 10 Gramm umsetzt? Dies dürfte ja handwerklich gesehen nicht all zu viel in Anspruch nehmen auch wenn noch zahlreiche andere Themen beackert werden. Zudem möchte ich wissen, ob es bei einer kann Einstellungsregelung für die Staatsanwaltschaft bleibt oder ob man sich endlich an Berlin und Bremen orientieren und eine soll bzw. ist-Einstellungsregelung bei geringen Mengen künftig veranlasst?

Mit besten Grüßen
Dietrich.K

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

 

für uns gehören Prävention und Aufklärung in den Mittelpunkt der Drogen- und Suchtpolitik. Wir befürworten wirksame und frühzeitige Ansätze, die Abhängigkeit und riskante Konsumformen verhindern oder zumindest verringern, auch durch Resilienz- und Aufklärungsarbeit in den Schulen. Dies gilt bei Alkohol und Tabak, aber auch bei Partydrogen, Medikamenten und Glücksspiel.

 

Wir wollen ein gut ausgebautes Angebot zur gesundheitlichen Versorgung von abhängigen oder suchtgefährdeten Menschen, darunter auch spezifische Angebote für Frauen. Durch Angebote zur Schadensminderung muss alles dafür getan werden, die gesundheitlichen Risiken zum Beispiel durch gestreckte Drogen, schmutzige Spritzen oder gefährliche Zusatzstoffe zu reduzieren. Deshalb setzen wir uns im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts für Möglichkeiten ein, Inhaltsstoffe von Drogen überprüfen zu lassen (Drug-Checking).

 

Auf Landesebene werden wir die Höchstgrenze der geringen Menge bei Cannabis im Sinne der §§ 29 Absatz 5, 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz festlegen.

 

Die Vorhaben sind im Koalitionsvertrag hinterlegt. Ein konkreter Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz 

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