Frage an Andreas Schwarz von Paul L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1.
Werden Sie im neuen Landtag von BW aktiv und vorrangig dafür eintreten das echte Demokratie analog der schweizer Mitbestimmung bei uns eingeführt werden?
Ja oder Nein (keine Antwort ist für uns = NEIN)
2. Werden Sie aktiv und vorrangig dafür eintreten das alle Abgeordneten des Landtages von BW alle Nebeneinkünfte im Detail offen legen müssen?
Ja oder Nein (keine Antwort ist für uns = NEIN)
Sehr geehrter Herr Legne.
Demokratie lebt von Mitbestimmung - dieser Grundsatz leitet uns Grüne auch im Regierungshandeln. Mit der Politik des Gehörtwerdens sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die grün-geführte Landesregierung neue Wege gegangen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Wahlen, sondern auch über Sachentscheidungen in ihrem Ort und im Land mitentscheiden können. Vorher waren wir in Sachen Bürgerbeteiligung Schlusslicht. Deshalb haben wir die Hürden für landesweite Volksentscheide bedeutend gesenkt. Das Zustimmungsquorum, damit ein Volksentscheid gültig ist, liegt nun bei 20 statt 33 Prozent der abgegebenen Stimmen. Für ein Volksbegehren müssen nur noch 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterschreiben, Fristen wurden verlängert. Außerdem haben wir den Volksantrag eingeführt: 0,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger - heute sind das gut 38.000 Unterschriften - knnen den Landtag dazu bringen, sich mit einem Thema zu befassen. Wir setzen darauf, dass der Dialog zwischen Parlament und Bürgern durch diese Instrumente intensiver wird und mehr Menschen motiviert sind, sich an den politischen Zukunftsdebatten in diesem Land zu beteiligen.
Das großte Interesse haben Bürgerinnen und Bürger an Themen aus ihrem direkten Umfeld. Hier sind wir mit der Änderung der Gemeindeordnung noch ein paar Schritte weiter gegangen. Wir wollen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Wissen und ihren Vorstellungen von einem guten Gemeinwesen stärker einbringen. Denn mehr Mitsprache bedeutet mehr Diskussion und Austausch - wenn dieser Prozess gut moderiert wird, führt das wiederum zu besseren Ergebnissen. Dafür wird das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent abgesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderates wird von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. Bürgerbeteiligung wird zudem auch im Bereich der Bauleitplanung möglich, indem der einleitende Beschluss für einen Bebauungsplan bürgerentscheidsfähig wird. Das ist ein großer Fortschritt, da Bauvorhaben oftmals genau die Themen sind, die vor Ort kontrovers diskutiert werden. Diese Vorhaben haben alle vier Landtagsfraktionen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe abgestimmt und mitgetragen. Gleichzeitig geben wir unseren Verwaltungen mit einem Leitfaden für eine neue Planungskultur eine gute Vorlage, wie Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben gut umgesetzt werden kann - im Interesse zügiger Planung und Umsetzung sowie maximaler Akzeptanz vor Ort.
Was die Veröffentlichung von Nebeneinkünften angeht, so stehe ich für mehr Transparenz.
Freundliche Grüße
Andreas Schwarz