Frage an Andreas Schwarz von Tim T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schwarz,
der Petitionsausschuss empfiehlt die Beibehaltung der sogenannten 2m-Regel, worüber im Herbst im Landtag entschieden werden soll.
Können Sie mir vom Verkehrsausschuss sagen, welche rechtsverbindlichen Informationen (z.B. Karten) mir als Radfahrenden für die Planung zur Verfügung stehen, um mit dem Rad rechtssicher von A nach B zu kommen, ohne ständig umdrehen zu müssen? Die Karten des Landesvermessungsamtes bieten diese Information nicht! Habe ich als Bürger einen Rechtsanspruch auf diese Informationen? Müsste das Landesvermessungsamt diese Information nicht nachträglich vollständig erfassen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Trabandt.
Danke für Ihre Frage. Ich verstehe Ihr Anliegen gut. Ggf kann ich Ihre Fragen nicht abschließend beantworten.
Bei der Planung von Radtouren orientiere ich mich sowohl am verfügbaren Kartenmaterial (u.a. ADFC-Karten, topographische Karten), an den Radroutenplanern aus dem Internet und an der Beschilderung vor Ort. Meistens klappt das auch. Allerdings musste ich, wenn ich mit dem Rennrad unterwegs bin, schon feststellen, dass einige Wege - trotz Auszeichnung als Radweg - nicht asphaltiert waren. Dann müsste ich auch umkehren bzw auf die "normale" Straße ausweichen.
Viele Grüsse
Andreas Schwarz