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Frage von Natalie G. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Natalie G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,

wir sind eine vierköpfige, recht junge Familie. Mein Mann hat einen "Migrationshintergrund".
Wir sind schon sehr lange auf Wohnungssuche und mussten leider die Erfahrung machen, dass wir auf Grund der Herkunft meines Mannes oder auf Grund unserer beiden Kindern eine Absage bekommen.
Am Telefon sind die Vermieter doch recht angetan, aber sobald sie uns sehen, vernehmen wir, wie die zuvor telefonische Freundlichkeit sich in Unbehagen umwandelt.

Nun meine Frage: Kann ich diese Vermieter nach dem Antidiskriminierungsgesetzes anzeigen? Habe ich da überhaupt eine Chance? Oder herrscht dieses Gesetz nur in der Theorie?

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Günes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Günes,

ich verstehe, dass die Situation für Sie frustrierend ist. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass es nicht möglich ist, den Vermieter nach dem Antidiskriminierungsgesetz zu belangen, da dieses nicht für private Vermieter gilt, die nur eine oder wenige Wohnungen besitzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schockenhoff MdB