Frage an Andreas Schockenhoff von karl z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
Mich auf Ihre unter "Standpunkt" in der Schwäb. Ztg. 22.11. beziehend, haben Sie, sich auf das Grundgesetz stützend, geschrieben: Derzeit darf die Bundeswehr niemand festnehmen, auch nicht Piraten.
Teilfrage 1: hat also der Bundestag der Verschwendung von Millionen für einen sinnlosen Einsatz am Horn von Afrika zugestimmt!?
Teilfrage 2: Was würde die von Ihnen gewollte Einsetzung eines Internationalen Strafgerichtshofs gegen Piraten kosten? Warum nicht - wie sonst üblich - die
Piraten einfach Terroristen nennen, dann dürfen Soldaten sie erschießen oder in Guantanamo einsperren.
Wäre es, wenn das Grundgestz so genau genommen würde, möglich a) die Staatsschulden auf die jetzige Höhe zu treiben? b) wäre nicht der Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan - unter den derzeitigen Voraussetzungen und Auflagen grundgesetzwidrig?
Zur Aufklärung: (Auszüge aus der Rede eines Afghanen, (seine Identität ist mir bekannt) der sein Leben dafür einsetzt in Afganistan Schulen und Sozialeinrichtungen mit deutscher Hilfe zu bauen, sagte: "Seitdem die deutschen Truppen mit den Amerikanern Tornados einsetzen, hassen sie die Deutschen wie die Amerikaner. Die dringend benötigte Hilfe ist seit 2005 praktisch zum Erliegen gekommen. In Kundus wird nur noch Patrouille gefahren - für eine Milliarde Euro pro Jahr. Die Afghanische Bevölkerung hat kein Vertrauen mehr zu den Deutschen. Sie sehnt sich zurück in die Vergangenheit der russischen Diktatur oder die der Taliban. In der Regierung Karsai sehen die Afghanen ein - seltsames Gebräu von korrupter Regierung, Opiummafiosi und - von den Amerikanern genannten "guten Taliban." Pres. Hamid Karsai und die Hälfte der Minister hätten Amerikanische Pässe" (verlässliche Aussagen)
Letze Teilfrage sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff: Sie haben kürzlich für eine Verlängerung des Einsatzes deutscher Truppen in Afghanistan zugestimmt. Haben Sie da geprüft, ob dies mit unserem Grundgesetz verreinbar ist ?
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Der Kampf gegen die Piraterie ist auch für Deutschland als Exportnation Nr. 1 von besonderem außenwirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interesse. Die Bekämpfung von Piraten hat eine völkerrechtliche Grundlage nach Artikel 105 der UN-Seerechtskonvention, der Deutschland beigetreten ist, sowie durch das Bestehen des aktuellen VN und EU-Mandats; allerdings muss ein solcher Einsatz im Einklang mit dem deutschen Recht stehen. Entsprechende Regelungen werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet und werden dann ein im Einklang mit dem deutschen Recht stehendes Festsetzen beziehungsweise eine Festnahme von Piraten ermöglichen. Schon in bisherigen Einsätzen am Horn von Afrika hat die Bundeswehr in verschiedenen Fällen ihren Beitrag geleistet, um durch aktives Einschreiten eine Kaperung von Handelsschiffen zu verhindern beziehungsweise zu beenden. Insofern hat der Bundestag nicht "der Verschwendung von Millionen für einen sinnlosen Einsatz am Horn von Afrika zugestimmt", wie Sie schreiben.
Die Frage eines Internationalen Strafgerichtshofs gegen Piraten wird zur Zeit geprüft, was auch die Kostenfrage einschließt. Von deutscher Seite festgenommene Straftäter -- auch Piraten -- müssen nach rechtsstaatlichen Verfahren behandelt werden. Sie alle nach Deutschland zu holen, ist keine Alternative, zumal dies in den meisten Fällen die Folge haben dürfte, dass diese Personen in Deutschland um Asyl bitten -- mit den entsprechenden Konsequenzen, die Sie sich sicherlich ausmalen können. Piraten, die festgesetzt werden, sich aber nichts gegen deutsche Rechtsgüter haben zu Schulden kommen lassen, aus den o. g. Gründen wieder auf freiem Fuß zu setzen, ist keine zufriedenstellende Alternative. Deshalb habe ich den Vorschlag bezüglich der Einsetzung eines Internationalen Strafgerichtshofs gegen Piraten gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Andreas Schockenhoff MdB