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Andreas Schockenhoff
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Frage von Kurt N. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Kurt N. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr.Schockenhoff,

warum finde ich im Unionswahlprogramm nichts zu Studiengebühren und Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz)?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Studiengebühren sind laut Bundesverfassungsurteil Ländersache. Daher taucht das Thema zunächst einmal nicht im Regierungsprogramm auf, das die Schwerpunkte und Ziele auflistet, die sich die Union zur Realisierung im Rahmen einer Regierungsverantwortung im Bund gesetzt hat. Aber natürlich hat sich die Union mit dem Thema befaßt, und ich will Ihnen im nachfolgenden gern unsere Position erläutern.

Deutschland braucht dringend eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb der Lehr- und Forschungseinrichtungen zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Das Studiengebührenverbot hat ganz entscheidend dazu beigetragen, dass dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich verhindert wurden. Es hat die Unterfinanzierung der Lehre mitverursacht. Nach Expertenmeinung fehlen den Hochschulen jährlich drei bis vier Milliarden Euro, davon allein eine Milliarde in der Lehre.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 entschieden, dass die Einführung von Studienbeiträgen künftig möglich ist. Die teilweise langjährigen Erfahrungen in anderen Ländern stellen zweifelsfrei unter Beweis, dass Studienbeiträge kein Hindernis für eine höhere Bildungsbeteiligung aller sozialen Schichten bis hin zum universitären Abschluss sind. Auch die Vermutung, dass Beiträge die Qualität der Bildung mindern, ist nicht belegbar. Studienbeiträge sind vielmehr geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Sie führen - das zeigen Beispiele in anderen Ländern - zu Verbesserungen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg. Natürlich müssen die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden in den Hochschulen für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.

Für die CDU/CSU ist selbstverständlich, dass Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muss begleitet werden von einem leistungsfähigen Darlehens- und Stipendiensystem und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen nicht entscheidend für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sein. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige. Es muss geprüft werden, wie das bisherige Vermögensbeteiligungsgesetz mit den beiden Säulen Bausparen und Produktivsparen um eine dritte Säule, das Bildungssparen, ergänzt werden kann. Ein leistungsabhängiges Stipendiensystem mit Unterstützung aus privaten Mitteln sollte diese Maßnahmen wirkungsvoll ergänzen. Im System der sozial- und leistungsorientierten Studienbeihilfen muss der Leistungsgedanke stärker berücksichtigt werden. Um die erheblichen Herausforderungen der Hochschulfinanzierung schultern zu können, müssen daneben bessere steuerpolitische Rahmenbedingungen zur Errichtung von Stiftungen geschaffen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schockenhoff, MdB