Frage an Andreas Schockenhoff von Christian B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Thema: Grundsätzliches zur Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
in Ihrer
Antwort an Herrn Fischer vom 17.07.08 schreiben Sie, „dass die Bundeswehr eine Einsatzarmee geworden ist“.
Welche Änderungen des Grundgesetzes haben in den zurückliegenden Jahren stattgefunden, um die Bundeswehr von einer Armee der Landesverteidigung zu einer Einsatzarmee werden zu lassen?
Ich bitte Sie, in Ihrer Antwort in erster Linie auf die Verfassungslage und ggf. deren Wandel einzugehen und nicht auf diverse Behauptungen verschiedener Politiker / Minister oder Urteile.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Christian Borz
Sehr geehrter Herr Borz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die mir die Gelegenheit bietet, diesen Veränderungsprozess in der deutschen Sicherheitspolitik darzustellen.
Unser Grundgesetz regelt in Artikel 87a, dass Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen sind. Es regelt ebenfalls, dass diese Streitkräfte auch zu anderen im Grundgesetz geregelten Zwecken eingesetzt werden dürfen. Einer dieser Zwecke ist der Einsatz der Bundeswehr (oder von Teilen der Streitkräfte) - zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, gemäß Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Genauer nachlesen können Sie dieses in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994, auf die ich Ihrem Wunsch entsprechend hier nicht näher eingehe. Diese verfassungsrechtliche Klarstellung schließt auch Kampfeinsätze mit ein, die jedoch einer vorherigen Prüfung und Zustimmung durch den Deutschen Bundestag bedürfen. Mit dieser Konditionierung wurde die Parlamentsarmee bekräftigt.
Durch die Mitgliedschaften bei den Vereinten Nationen und dem Nordatlantikpakt ergeben sich neben dem Sicherheitsgewinn auch Pflichten für Deutschland, wie z.B. den Vollzug einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder die gemeinsame Verteidigung im Angriffsfall von NATO-Bündnispartnern. Außerdem ist es mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar, dass Bundeswehrsoldaten ohne Einschränkungen an internationalen Friedensmissionen außerhalb des NATO-Bündnisgebietes teilnehmen.
Bei Mandatsbeschlüssen für die Bundeswehr, im Rahmen von Kfor, ISAF oder Unifil etc. wird über Nutzen und Zweck des Einsatzes der Streitkräfte lautstark debattiert und gerungen, und kein Parlamentarier macht sich diese Entscheidung leicht. Gleichwohl handelt es sich bei einem Entsendebeschluss um die Wahrnehmung einer der Verfassung nach immer schon zulässigen zusätzlichen Aufgabe der Streitkräfte -- um einen Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schockenhoff MdB