Frage an Andreas Schockenhoff von Roland S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
bereits am drittletzten Bankentag des laufenden Monats sind die Sozialversicherungsbeiträge in den Betrieben zur Zahlung fällig.
Wann schafft die CDU dieses von Rot-Grün geschaffene Bürokratiemonster wieder ab und entlastet unsere Betriebe mit den ursprünglichen Zahlungsterminen?
MfG
Roland Schuler
Sehr geehrter Herr Schuler,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Der von Rot-Grün geänderte Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und die damit einhergehende Buchungsänderung führte dazu, dass die Rentenkasse im Jahr 2006 einmalig 9,6 Mrd. Euro mehr erhalten hat. Dieser einmalige Liquiditätseffekt hat die Rücklagen der Rentenkasse kurzfristig wiederaufgefüllt. Auf diese Weise konnte das Ende 2005 bestehende Finanzloch geschlossen und ein stabiler Rentenbeitrag für 2006 sichergestellt werden. Ohne diese Mittel wäre für 2006 ein Anstieg des Rentenbeitrages von 19,5% auf 20,2% erforderlich gewesen, so der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2005/2006.
Angesichts der massiven Unterfinanzierung der Rentenkasse unter Rot-Grün war die Maßnahme für die Stabilisierung der Rentenfinanzen im Jahr 2006 alternativlos. Umso wichtiger war es, die Rentenfinanzen wieder in Ordnung zu bringen. Der Union ist klar, dass mit dem Vorziehen des Zahlungstermins für die Sozialversicherungsbeiträge enorme Probleme für die Unternehmen, insbesondere für den Mittelstand, verbunden sind. Das war auch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Zusammenhang mit dem Gesetzesbeschluss und wurde von Seiten der Unionsfraktion im damaligen Gesetzgebungsverfahren sehr deutlich gemacht. Auch die Entschließung des Bundesrats zum Gesetzentwurf ist seinerzeit sehr kritisch ausgefallen. Allerdings waren uns damals die Hände gebunden.
In der großen Koalition haben wir daher gegenüber dem zuständigen Ministerium und der SPD auf eine deutliche Vereinfachung für die Arbeitgeber bei der Beitragsabrechnung gedrungen und uns damit durchgesetzt, dass die Arbeitgeber nunmehr bei der Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats pauschal auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen. Statt 24 Abrechnungen sind damit wie vorher auch 12 Abrechnungen ausreichend. Das ist vor allem eine Erleichterung für die Betriebe, die Löhne und Gehälter auf Stundenbasis abrechnen und bei denen erst am Monatsende das zu vergütende Stundenvolumen und die zu leistenden Überstunden feststehen. Das alles bedeutet eine Vereinfachung. Eine vollständige Rückkehr zu den alten Regelungen, wie Sie es fordern, wird allerdings aufgrund der geschilderten Situation in der Rentenkasse so einfach nicht möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schockenhoff