Frage an Andreas Schockenhoff von Thomas B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schockenhoff,
nachdem in BW das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, muss ich heute der Presse entnehmen, dass die DEHOGA sowie einzelne Gastwirte offenbar Klage einreichen möchten, da sie das Gesetz als unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werten.
Ich hoffe sehr, dass solche Klagen keinen Erfolg versprechen, denn wenn ein Arbeitgeber (wie in diesem Falle der Gastwirt) seine Mitarbeiter und Kunden wissentlich gesundheitlichen Gefahren aussetzen möchte, so hat dies m.E.n. nichts mit unternehmerischer Freiheit zu tun. Und auf die von der DEHOGA gepriesene Freiwilligkeit kann offenbar im Bodenseeraum nicht gezählt werden, denn Aussagen wie: "Rauchfreie Bereiche haben wir nicht" waren bisher an der Tagesordnung.
Wie stehen Sie zu dieser angedrohten Klage und dem Versuch auf diesem Wege das Nichtraucherschutzgesetz aufzuweichen?
Besten Dank vorab für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher
Sehr geehrter Herr Bleicher,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeodnetenwatch. Ich befürworte das seit dem 1. August 2007 in Baden-Württemberg geltende Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen. Nicht überall wurde das Gesetz vielleicht manchenorts strikt eingehalten, aber ich halte das für Anfangsschwierigkeiten. Was Klagen gegen die Nichtrauchergesetze anbetrifft, so ist es Sache der Gerichte, über Begründetheit der Klagen und Rechtmäßigkeit der Regelungen, sollten diese angefochten werden, zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schockenhoff