Frage an Andreas Schockenhoff von Ingrid M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
darf ich davon ausgehen, dass ich auf meine Frage vom 18. Februar eine Antwort bekomme?
Freundlichen Gruß
Ingrid Meichsner
Sehr geehrte Frau Meichsner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich hiermit gern beantworten werde. Ich kann Ihre Bedenken im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand bei Rentenneuberechnungen nachvollziehen. Die Berechnung der Rente, d. h. auch eventueller Änderungen der Rentenhöhe erfolgt aber automatisch über die Datenverarbeitungsprogramme. Der Aufwand für Neuberechnungen im Falle einer Rentenerhöhung besteht daher nur in der einmaligen Eingabe. Die entstehenden weiteren Verwaltungskosten trägt die Allgemeinheit. Eine Erhöhung ist in jedem Fall ein positiver Effekt für jeden Rentenbezieher.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schockenhoff MdB