Frage an Andreas Schockenhoff von Martin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
Ich bin 44 Jahre alt und habe mit meiner Frau 2 Kinder 11 und 13 Jahre.
Über die allgemeine Befürwortung des Verschärfung der Promillegrenzen nur für junge Fahranfänger bin ich sehr verwundert und auch enttäuscht.
Wie geht es an das wir für vollberechtigte Bürger unterschiedliche Gesetze in Betracht ziehen können. Es ist ein gutes Grundgesetz das niemand wegen seiner Farbe und Geschlecht und Meinung usw. diskriminiert werden darf. Nun werden alle jungen Erwachsenen in einen Topf geworfen und somit der einzelne junge Erwachsene diskriminiert.
Wo ist hier die Lobby der jungen Erwachsenen. ?
Wo ist hier die Gleichbehandlung Aller und die Gerechtigkeit ?
Diese Verletzung wiegt viel schwerer wie eine Verbesserung der Unfallzahlen in dieser Gruppe.
Es ist auch statistisch erwiesen, dass ältere Autofahrer über sehr schlechte Reaktionen verfügen und sich und andere damit gefährden. Auch Männer fahren statistisch gesehen risikoreicher als Frauen.
Nun meine Frage:
Können Sie es mit Ihren Grundwerten befürworten solche Gesetze nur für einzelne Altersgruppen zu verabschieden.?
Vielen Dank für Ihre Mühen und Ihre Rückantwort.
Es grüßt Sie freundlich
Martin Wirth
Sehr geehrter Herr Wirth,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Alkoholverbot für Fahranfänger über Abgeordnetenwatch.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein Alkoholverbot für Autofahrer in der Probezeit vorsieht, steht heute abend im Plenum zur Abstimmung. Ich halte das Gesetz für richtig und wichtig und werde dem Entwurf zustimmen. Es geht hier nicht allein um junge Fahrer, sondern um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, und das hat nichts mit Diskriminierung junger Menschen zu tun. Fahranfänger sind meist zwischen 18 und 24 Jahre alt. Wenn bei ihnen Unerfahrenheit in der Fahrzeugbeherrschung und eine verminderte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit aufgrund des Alkoholgenusses aufeinander treffen, steigt die Unfallgefahr. Im Jahr 2005 ereigneten sich in Deutschland 22.004 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand. 603 Verkehrsteilnehmer starben bei diesen Unfällen. Rund ein Drittel aller an einem Unfall mit Toten und Verletzten beteiligten Autofahrer unter Alkoholeinfluss gehörten zu dieser Altersgruppe. Der Anteil dieser Gruppe an der Bevölkerung beträgt hingegen lediglich 8,2 Prozent. Ich denke, diese Zahlen verdeutlichen, dass der Gesetzentwurf Sinn macht.
Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Zahl der durch einen Verkehrsunfall Verletzten oder Getöteten in Deutschland zu verringern. Der Gesetzentwurf trägt dazu bei.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position deutlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schockenhoff