Frage an Andreas Schockenhoff von Thomas R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff!
Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten des deutschen Bundestages frei in ihren Entscheidungen und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Herr Dr.Schockendorff, Sie haben also nach Ihrem Gewissen entschieden? Aber um eine Entscheidung zu treffen, muss man die mehr als 600-seitige Gesetzesvorlage kennen und verstehen. Nach Presseinformationen gingen den Abgeordneten um 20.00 Uhr am Tage vor der Abstimmung mehr als 80 Änderungsanträge zu, die bis zur Abstimmung um 9.00 Uhr des Folgetages durchzuarbeiten waren. Ehrliche SPD-Abgeordnete haben öffentlich zugegeben, den Gesetzesentwurf nicht gelesen und doch dafür gestimmt zu haben. Herr Dr. Schockendorff, ich frage Sie, haben Sie den Gesetzesentwurf und die Änderungsanträge gelesen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ihr
T. Rossbach
Sehr geehrter Herr Dr. Rossbach,
vielen Dank für Ihre nochmalige Anfrage zur soeben verabschiedeten Gesundheitsreform. Ich habe mir den Gesetzentwurf durchgelesen; die Entscheidung darüber war für mich keine Gewissensentscheidung, sondern eine Frage der Abwägung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schockenhoff MdB