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Andreas Schockenhoff
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Frage von Thomas R. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Thomas R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schockendorff!

Wollen Sie wirklich dem plansozialistischen Gesundheitsmurks von Ulla Schmidt zustimmen und sich gegen 90% der Bevölkerung stellen? Die Gesundheit ist unser höchstes Gut- das wissen Sie und Ihre Wähler zur Genüge! Mit anderen Worten, Sie wollen weiter Planwirtschaft und Intransparenz für Ihre Wähler, ist das Ihr Ernst?
Der Osnabrücker Verfassungsrechtler Jörn Ipsen erwartet, dass die Gesundheitsreform der großen Koalition am Grundgesetz scheitern wird. "Teile der Reform sind rechtspolitisch falsch und verfassungsrechtlich wohl nicht zu halten", sagte Ipsen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe). Der renommierte Osnabrücker Staatsrechtler hält insbesondere einen verpflichtenden Basistarif für Privatversicherungen für höchst problematisch. Danach müssen die privaten Kassen Neukunden ab 2009 ohne Risikoprüfung aufnehmen. Ipsen betonte: "Wenn der Gesetzgeber einer ganzen Branche Tarife vorschreibt, greift er tief in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Unternehmen ein. Dafür sehe ich kein zwingendes Allgemeinwohlinteresse."

Für den Verfassungsrechtler ist im Gegenteil eine Stärkung der Privatversicherer geboten: "Anstatt die Privaten zum Teil zu verstaatlichen, sollte dieser Bereich des Versicherungswesens ausgedehnt werden, um wirklichen Wettbewerb zu fördern." Das Übermaß an Bürokratie und Funktionären sei die Wurzel allen Übels im Gesundheitswesen.

Für sehr wackelig hält der Juraprofessor zudem die angestrebte Übertragbarkeit von Altersrückstellungen, was Privatversicherten den Kassenwechsel erleichtern soll. "Rückstellungen sind grundsätzlich vermögenswerte Rechte der Kassen, die von der Eigentumsgarantie geschützt werden", warnt Ipsen, den der Niedersächsische Landtag unlängst zum neuen Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt hat.

Sie stellen sich gegen das Verfassungsrecht- wie wollen Sie das Ihren Wählern erklären?

Mit freundlichen Grüßen!
T. Rossbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rossbach,

vielen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage. Zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich auf meine Antwort auf Ihre Nachfrage vom 12. Januar hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schockenhoff MdB