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Andreas Schockenhoff
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Frage von Günter L. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Günter L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schockenhoff

Vielen Dank für Ihren ausführlichen Versuch, meine Frage für mich befriedigend zu beantworten.
Daran dürfen sich einige Ihrer politisch aktiven Kollegen ein Beispiel nehmen.
Ich dachte bei der Frage zur Steuerkumulierung an meine Lohnsteuer die ich bezahle und nicht der Arbeitgeber.
Die aber Bestandteil seiner Herstellungskosten (Bruttolohn) sind. Das führt dann zur Verkaufspreisfindung die dann mit Mehrwert- oder Umsatzsteuer beaufschlagt wird. Deshalb spricht man ja auch vom Bruttogehalt/Bruttolohn. Wenn Sie übrigens alle Abgabenprozente zusammen rechnen, die Sie in Ihrer sehr ausführlichen Antwort genannt haben ,
19,5% Rentenversicherung
4,2% Arbeitslosenversicherung
14,5% Krankenversicherung (naturlich übernimmt der Arbeitgeber einen Teil)
1,7% Pflegeversicherung
5,5 % Solidaritätszuschlag
% Ökosteuer (Strom braucht jeder)
% Lohnsteuer (Höhe wir vom Staat definiert
% andere Steuerarten Sie Kaffeesteuer usw....
und dann die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer, Ökosteuer,
Mineralölsteuer(mit integrierter Okösteuer vor Mehrwertsteuer ) usw. addieren, werden Sie den Angaben der OSCD Steuer und Abgaben von insgesamt 41,7 %, auch nicht mehr so recht glauben.In Summe gibt es über 20 Steuerarten mit den der Steuerzahler konfrontiert wird. Z. B. Kaffeesteuer die der Kunde mit Mehrwertsteuer beim Kaffeekauf bezahlt.(meine Behauptung). Liege ich da also falsch, wenn ich behaupte meine Lohnsteuer die ich bezahle sind Bestandteil der Herstellungskosten eines in Deutschland hergestellten Produkts? Das ich dann mit Mehrwertsteuer beaufschlagt erwerben kann ? Es stimmt bedenklich wenn nur Zahlen vorliegen, die wenn, auch nicht immer nachvollziehbar, von einer mit anderen Europäischen Staaten vergleichbaren pro Kopf Abgabenbelastung dargestellt werden und dabei keine Aussage gemacht werden kann, was für den einzelnen netto bleibt. Jeder kennt Brutto u. Netto
mfg
Lindner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lindner,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Natürlich haben Sie recht, dass Löhne in die Herstellungskosten einfließen und hohe Löhne auch zu höheren Herstellungskosten führen. Eine hohe Einkommensteuer hat insofern auch Einfluss auf die Lohnkosten, als ihre Höhe bzw. die durch sie entstehenden Abzüge bei Gehaltsverhandlungen mittelbar eine Rolle spielen. Es stellt sich für mich allerdings nicht die Frage nach Abschaffung von Lohn- oder Mehrwertsteuer und auch nicht nach deren grundsätzlicher Berechtigung. Wie bereits gesagt, wird die Lohn- und Einkommensteuer auf die Einkünfte des Steuerpflichtigen erhoben. Ihre Höhe fällt je nach Steuerklasse, Freibeträgen usw. unterschiedlich aus. Die Mehrwertsteuer hingegen ist eine Verbrauchssteuer. Es handelt sich steuerrechtlich nicht um eine Doppelbesteuerung, wenn Mehrwertsteuer auf Produkte erhoben wird, in deren Herstellungskosten auch die Lohnkosten eingeflossen sind. Der Staat kann auf beide Steuern nicht verzichten, wenn er seinen Aufgaben nachkommen soll. Entlastung für den Steuerzahler.bringen allein die Absenkung der Kosten für Arbeit und die Effektivierung des Einkommensteuersystems.

Was Ihre Kritik an den fehlenden Zahlen zum realen Nettoeinkommen in Euro anbetrifft: Wir greifen bei unserer Arbeit auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes und wie gesagt der OECD zurück. Die Statistiker arbeiten sauber, auf der Basis gleicher Ausgangsvoraussetzungen. In der Statistik lässt sich meines Erachtens schwer mit absoluten Zahlen operieren, jedenfalls in den von Ihnen angefragten Bereichen. Die prozentualen Angaben, die ich Ihnen durchgegeben habe, sind aussagekräftig. Werden die Zahlen zu stark individualisiert, verlieren sie diese Aussagekraft. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang sehr die Informationsseiten des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de. Dort können Sie auch die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Amtes, u. a. das Bundesstatistikgesetz mit nähren Informationen zu den Erhebungsgrundlagen nachlesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schockenhoff MdB