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Andreas Schockenhoff
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Frage von Markus B. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schockenhoff,
zum einen möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Art und Weise, wie Sie Anfragen von Interessierten hier im Forum ernst nehmen und beantworten sehr beeindruckend und gut finde. Sie sind als Abgeordneter aus Baden-Württemberg im Europäischen Ausschuss. Daher möchte ich Sie gerne hierzu etwas fragen und den Europäischen Haftbefehl ansprechen. Die Rechtslage dieser Norm sagt aus, dass Deutsche ohne weitere Prüfung durch ein deutsches Gericht bei entsprechender Beantragung durch ein Gericht eines Mitgliedsstaates der EU in dieses EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden können. Das scheint in erster Linie nicht falsch zu sein, aber hier stellen sich mir sehr bedenkliche Fragen: Zum einen sagt Art 16 (2) Grundgesetz, und dieses Gesetz ist das höchste Gut unserer Demokratie, dass nur dann in Länder ausgeliefert werden darf, wenn die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Zur rechtsstaatlichen Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes gehört auch der sogenannte Bestimmheitsgrundsatz. Ist es aber daher rechtlich klar bestimmt, wenn man wegen "Rassismus" oder "Cyber-Kriminalität" (Katalogstataten des europäischen Haftbefehls) ausgeliefert wird? Was sind die Tatbestandsmerkmale dieser Kriminalitätsraten? Ist Volksverhetzung ´Rassismus´ oder bereits eine Beleidigung mit staatsbezogenem Hintergrund? Was ist Cyber-Kriminalität denn genau? In den Niederlanden ist die Vergewaltigung (auch eine Katalogstraftat des EU-Haftbefehls) bereits dann erfüllt, wenn ein "erzwungener Zungenkuss" durchgeführt wird. In Deutschland ist dies noch keine Vergewaltigung. Somit halte ich diese Katalogstraftaten mit dem Grundgesetz für unvereinbar, denn man liefert Deutsche aus, obwohl die Gesetzlage rechtlich unbestimmt und nicht definiert ist und in Deutschland teilweise nicht oder nicht in diesem Masse strafbar. Ich bin fuer die EU, aber unsere Verfassung -und der Bürger- dürfen darunter nicht leiden. Wie sehen Sie und der Ausschuss dies?

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Sehr geehrter Herr Bressler,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum Thema Europäischer Haftbefehl. Grundsätzlich ist zu dem Thema zu sagen, dass das Europäische Haftbefehlsgesetz, das wir im vergangenen Sommer im Parlament beschlossen haben, den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und über die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in veränderter Form in nationales Recht umsetzen soll. Die Neuregelung war, wie Sie sicherlich wissen, erforderlich, nachdem zuvor das Bundesverfassungsgericht das EuHbG wegen dessen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben hatte. Was Ihre Fragen im einzelnen anbetrifft, so werde mich gern bemühen, sie weitgehend zu beantworten. Allerdings bitte ich um Verständnis, wenn dafür einige Recherche notwendig ist. Ich werde Ihnen die entsprechenden Antworten dann über dieses Forum zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schockenhoff MdB

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Sehr geehrter Herr Bressler,

inzwischen liegt mir eine umfangreiche Stellungnahme des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor, mit dem ich mich zur Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Europäischen Haftbefehl in Verbindung gesetzt und um Stellungnahme gebeten habe. Um Ihnen die Antwort des BMJ zukommen lassen zu können, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten. Sie können mir gern eine Mail schreiben ( andreas.schockenhoff@bundestag.de ). Dann geht Ihnen die Antwort alsbald zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schockenhoff MdB