Frage an Andreas Schockenhoff von Kurt-Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
Glückwunsch zu Ihrem fulminanten Wahlsieg.
Frage: Werden Sie sich im neuen Bundestag für die Einbringung des Anti-korruptionsgesetzes einsetzen und ggfs. dafür stimmen?
Herr Siegfried Kauder wollte sich dafür einsetzen. Er wurde aber leider von der CDU dafür geschmäht.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt-Peter Willi
Sehr geehrter Herr Willi,
herzlichen Dank für Ihre guten Wünsche!
Ich nehme an, Sie sprechen die UN-Konvention gegen Korruption sowie den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung an. Der Entwurf des Bundesrates erreichte den Bundestag Mitte Juni 2013 und damit zu spät für eine inhaltliche Befassung des Rechtsausschusses - dem Herr Kauder in der 17. Wahlperiode als Vorsitzender angehörte - in der zu Ende gehenden Wahlperiode. Der Vorstoß des Bundesrates unterstreicht aber, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten - dazu unten mehr.
CDU und CSU setzen sich im Sinne der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International zeigt Deutschland auf dem 13. Platz von insgesamt 174 Plätzen.
Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN-Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, in meinem Fall bspw. des Wahlkreises Ravensburg.
In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo eine zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo eine strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden. Das alles ist aber mit den Vorgaben der UN-Konvention nur sehr schwer in Einklang zu bringen. Den von der Opposition vorgelegten Gesetzentwürfen ist das jedenfalls nicht gelungen. So haben es mehrheitlich auch die rechtswissenschaftlichen Experten gesehen, die in der Sitzung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 17. Oktober 2012 dazu öffentlich angehört wurden. CDU und CSU haben diese Initiativen daher Ende Juni 2013 im Bundestag abgelehnt.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die parlamentarischen Beratungen zu diesem Thema auch in der jetzigen Wahlperiode weitergehen werden. Und selbstverständlich unterstütze die Weiterentwicklung der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages, die dem Ziel der Transparenz dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schockenhoff