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Andreas Schockenhoff
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Frage von Josef R. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Josef R. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Schockenhoff,
ich wende mich an Sie als meinen Wahlkreisabgeordneten mit einer Frage zum Versorgungsausgleich von Soldaten nach Scheidung.
Ein Beispiel: Die 30-jährige Ehe eines Stabsfeldwebel mit seiner vier Jahre jüngeren Ehefrau wird im Jahr seiner Zurruhesetzung (mit 54) geschieden. Von der Pension (2.194,67 EUR vor Steuern/ privater Krankenversicherung) wird ein Ehezeitanteil von ca. 1.940 € berücksichtigt, der eheanteilige Rentenanspruch der Ehefrau beträgt ca. 300 €. Er hat ab Beginn der Pension 820 € Versorgungsausgleich abzuführen. Nach Steuern verbleiben 1.280 € zum Bestreiten des Lebensunterhalts und der privaten Krankenversicherung. Bei Zugrundelegung der allgemeinen Altersgrenze für die Beamten läge der Ehezeitanteil nur 1.400 €, die Höhe des Versorgungsausgleichs 550 € und das Nettoeinkommen dann bei immerhin 1.600 €.
Der Stabsfeldwebel zahlt bis zu seinem statistischen Ableben (Sterbetafel statistisches Bundesamt) ca. 196.800 €. Seine Ehefrau erhält daraus mit Rentenbeginn (66 Jhr/10 Mon) bis zu ihrem statistischen Ableben ca. 118.000 €. Die Differenz von ca. 78.800 € kommt dem Bundeshaushalt zugute!
2008 erwirtschaftete der Einzelplan 14 so die Summe von 11,5 Mio € Versorgungsausgleichszahlungen, die nicht weitergeleitet worden sind. Wie sehen diese Zahlen für die Folgejahre aus? Nach meinem Berechnungsbeispiel läge dann das Verhältnis bei 132.000 € zu 118.000 € - immer noch ein Plus für den BHH !
In vielen Fällen haben die dienstlichen Besonderheiten des Soldatenberufes wesentlich zum Scheitern ihrer Ehe beigetragen. Leider wird dieses von Ihren Kollegen stereotyp mit dem Hinweis auf die Halbteilung des Versorgungsrechts beantwortet. Dabei bleiben die volle Versteuerung der Pensionen und die nicht kostengünstigen privaten Krankenversicherungen unberücksichtigt
Selbst der Wehrbeauftragte sieht hier Handlungsbedarf!
Was unternehmen Sie gegen diese offensichtlich ungerechte Praxis?

Mit freundlichem Gruß
Josef Rauch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rauch,

herzlichen Dank für Ihre Fragen und die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes.

Ich werde die Frage gerne auch nochmals mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages erörtern.

Grundsätzlich ist die Argumentation meiner Kollegen - der Hinweis auf die Halbteilung des Versorgungsrechts - jedoch richtig.

Insgesamt scheint mir die Erörterung des geschilderten Beispiels jedoch eine juristische und keine politische Angelegenheit zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schockenhoff