Frage an Andreas Schockenhoff von Monika K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
wie stehen Sie zum Thema Fracking, unterstützen Sie die Forderung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, der Sie aufforderte ein Verbot von Fracking auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen (lt. Nieferschrift der Verbandsversammlung vom 9.12.2011)?
Wenn ja, konnten Sie bisher schon etwas erreichen (z.B. Änderung des Bergbaurechts)?
Sehen Sie eine Gefahr für das Trinkwasser in der Region?
Besten Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Monika Konrad
Sehr geehrte Frau Konrad,
vorab: Ihre Frage nach einer Gefahr für das Trinkwasser kann ich eindeutig beantworten. Der Schutz des Wassers und des Ökosystems hat höchste Priorität. Es muss und es wird im Gesetz eindeutig klargestellt werden, dass diese Punkte nicht verhandelbar sind: Im Wasserhaushaltsgesetz wird klargestellt, dass in Wasserschutzgebieten und in Heilquellenschutzgebieten die Anwendung der Frac-Technologie generell verboten ist. Einzelfallbezogenen behördliche Fracking-Verbote und --Beschränkungen sind zu-dem auch außerhalb von Wasserschutzgebieten möglich, wenn andernfalls der mit der Festsetzung des Wasserschutzgebiets verfolgte Zweck gefährdet wäre. Dies kann z.B. dann von Bedeutung sein, wenn Bohrungen (insbesondere Horizontalbohrungen) neue Verbindungen zwischen verschiedenen Erdschichten herstellen.
Die christlich-liberale Koalition hat mit ihrem Energiekonzept die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gestellt. Ziel unserer Energiepolitik ist die Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung. Für den Energiemix der nächsten Jahrzehnte kann die heimische Erdgasförderung einen bedeutsamen Beitrag unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit und der Preisstabilität leisten. So werden insbesondere hocheffiziente Gaskraftwerke immer wichtiger für den Ausgleich der fluktuieren-den Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Erste Abschätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland bis zu 2,3 Billionen m³ sogenannten unkonventionellen Erdgases technisch gewinnbar sind. Gemessen am deutschen Jahreserdgasverbrauch (rund 86 Milliarden m³) ist dies eine bedeutsame inländische Energieressource. Um Erdgas aus den neuen, zum Teil sehr dichten Lagerstätten gewinnen zu können, kommt die sog. Frac-Technologie zum Einsatz. Dabei werden in tief liegenden geologischen Lagerstättenformationen mittels Tiefbohrungen mit hydraulischem Druck künstliche Risse erzeugt (Fracking).
In Deutschland darf es beim Schutz der Umwelt - und damit wie oben beschreiben auch beim Wasser - sowie der Gesundheit der Menschen keine Kompromisse geben. Nur unter dieser Voraussetzung können transparente und offene Verfahren dazu beitragen, dass die Menschen den betreffenden Förderverfahren ihre Zustimmung geben. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, muss der bestehende Rechtsrahmen weiterentwickelt werden. Daher sprechen Sie sehr richtig Änderungen im Bergbaurecht an. Es ist vorgesehen, die Entwürfe zur Änderung der UVP-Bergbau-Verordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes in der Kabinettsitzung am 10. April 2013 zu verabschieden und das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verordnungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Zum Thema Fracking habe ich am 5. März 2013 in meinem Wahlkreis Ravensburg an einer Podiumsdiskussion von BUND und Nabu - mit Vertretern aller Parteien - teilgenommen. Den Bericht der Schwäbischen Zeitung können Sie online unter diesem Link abrufen:
http://www.schwaebische.de/region/oberschwaben/ravensburg/stadtnachrichten-ravensburg_artikel,-Fracking-findet-in-der-Region-keine-Fuersprecher-_arid,5403844.html
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schockenhoff