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Andreas Schockenhoff
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Frage von Thomas S. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Thomas S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stute

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stute,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Fragen zum Luftsicherheitsgesetz (LuSiG). Es gibt zahlreiche Kritik von Seiten der Privatpiloten und Verbände zu dem Thema - das werden Sie auch den weiteren Fragen hier unter kandidatenwatch sicherlich schon entnommen haben.

Ich stelle Ihnen gern die Situation aus meiner Sicht bzw. aus der meiner Fraktion dar:

Die Unionsfraktion hat schon während der parlamentarischen Beratungen auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Unser Ziel war es, mit einem LuSiG Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf Drucksache 15/2649 vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken das Vorhaben durchsetzen wollte, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des LuSiG gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Das betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Rot-Grün hat allerdings die von uns geäußerten berechtigten Bedenken ignoriert. Nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes häuften sich die Beschwerden seitens der Luftsportverbände und Privatpiloten, da sich einige Probleme bei der Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung ergeben haben.

Daher wird sich die Unionsfraktion für eine objektive Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes einsetzen, damit geprüft wird, inwieweit der Deutsche Bundestag Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, aber dennoch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen kann. Dies gilt umso mehr, nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen damit beantworten. Für Ihre Einladung zu einem Rundflug möchte ich mich noch sehr herzlich bedanken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hierzu im Moment angesichts der derzeitigen Arbeitsbelastung keine Zusage geben kann. Ich stehe Ihnen allerdings gern weiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Andreas Schockenhoff, MdB