Frage an Andreas Schockenhoff von Roland R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schockenhoff,
bei der Offenlegung der Nebeneinkünfte von Politikern haben Sie dagegen gestimmt, warum? Denn gegen Ihre Nebentätikeiten ist doch absolut nichts einzuwenden!
Bei der Abstimmung zum Betreuungsgeld haben Sie ebenfalls zugestimmt, warum?
Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag erscheint mir als reines Kopfnicken für Parteiinteressen und nicht als Ihre eigene Meinung.
Auf meine Fragen bitte ich um baldige Antwort.
Sehr geehrter Herr Raabe,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit.
Art. 38 Abs. 1 unseres Grundgesetzes regelt die Verantwortlichkeit des gewählten Abgeordneten. Dort heißt es: "Die Abgeordneten [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Dementsprechend ist mein Abstimmungsverhalten kein "reines Kopfnicken für Parteiinteressen" sondern entspricht meinen Überzeugungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schockenhoff