Frage an Andreas Schockenhoff von Martin R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
weshalb sind Aboverträge, welche sich automatisch verlängern, bei nicht Kündigung, zulässig? Warum wird es zugelassen, dass z.B. Zeitungsverlage und Mobilfunkfirmen aus der Vergesslichkeit der Bürger Profit schlagen dürfen?
Wäre es nicht sinnvoller, dass die Aboanbieter den Abonehmer erinnern müssten, das sie eine Vertragsverlängerungsmöglichkeit haben. Die Vertragsverlängerung vom Kunden jedoch aktiv bestätig werden muss, damit sie wirksam wird.
Eine Vorgabe in dieser Richtung, würde vielen Menschen im Land helfen. Würde mich freuen, wenn die Politik auch bei solchen etwas unbedeutenderen Themen tätig würde.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema?
MfG
Martin Rieser
Sehr geehrter Herr Rieser,
ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn man die Kündigungsfrist versäumt und sich ein Abonnement somit automatisch verlängert.
Sie sprechen hier allerdings einen, im Vertragsrecht üblichen, Vorgang an. Es ist für gewöhnlich so geregelt, dass beide Partner mit Abschluss eines Abo-Vertrags eine gewisse Kündigungsfrist vereinbaren. Dies ist nicht etwa als Schikane für den Kunden gedacht, sondern zum Schutz beider Vertragsparteien.
Die genauen gesetzlichen Regelungen zu den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im BGB § 309, Nr. 9. Dort steht z.B., dass sich ein Vertragsverhältnis (z.B. für ein Abonnement) bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist jeweils maximal um ein Jahr verlängern darf. Die Kündigungsfrist darf hierbei maximal drei Monate sein. Der Gesetzgeber hat damit bereits Sicherungsgrenzen vorgegeben, was die Kündigung von Verträgen angeht.
Eine weitergehende gesetzliche Regelung halte ich jedoch für unnötig, da es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, die Bürger bei Vertragsabschlüssen zu entmündigen. Schließlich herrscht in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit, was zweifellos sehr sinnvoll ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schockenhoff