Frage an Andreas Schockenhoff von Corina K. bezüglich Recht
Guten Tag sehr geehrter Herr Schockenhoff,
ich habe eine Frage die nicht direkt den Wahlkampf betrifft. Und zwar möchte ich gerne wissen, wie das genau mit den Überhangsmandaten funktioniert. Und wie die prozentale Verteilung der Erst- und Zweitstimme ist. Sprich wie die Stimmzettel im Endeffekt gewertet werden. Für eine Antwort bis Sonntag wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Corina Kienle
Sehr geehrte Frau Kienle,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Wahl.
Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die von Ihnen befürwortete Partei. Grundsätzlich ist es so, dass auch die Zweitstimmen den Parteien zugute kommen. Sie sind - trotz des irreführenden Namens - mindestens gleichrangig.
Dem Bundestag gehören regulär 598 Mitglieder an. In der Bundesrepublik gibt es 299 Wahlkreise, d. h. 299 Abgeordnete des Bundestages werden in Direktwahl über die Erststimmen ermittelt. Nach der Zahl der Zweitstimmen errechnet sich die Zahl der Sitze für die Parteien. Die Parteien haben hierfür Landeslisten erstellt. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen auf die Landeslisten werden von der Ausgangszahl von 598 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von parteilosen Einzelbewerbern oder Kandidaten direkt errungen wurden, deren Partei an der 5%-Hürde gescheitert ist. Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Sperrklausel überwinden konnten, nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entsprechend dem Verhältnis der von den im Bundesgebiet erreichten Zweitstimmenzahlen verteilt.
Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr über den Zweitstimmenanteil eigentlich zustünden, so kommt es zu Überhangmandaten. Da die Direktmandate auf einem unmittelbaren Wählerauftrag beruhen, haben sie Vorrang vor dem Listenergebnis. Sie werden den Parteien also nicht wieder abgenommen, sondern zu den 598 Sitzen im Bundestag hinzugerechnet, die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag wird also erhöht.. In der 15. Wahlperiode gab es zuletzt 3 Überhangmandate.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage in aller Kürze zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Der Bundestag hat zur Wahl eine Sonderausgabe von "Blickpunkt Bundestag" herausgegeben, in der Sie alles genau nachlesen können. Sie können das Heft unter der folgenden Adresse downloaden: http://www.bundestag.de/blickpunkt/pdf/Sonderausgabe05e.pdf
Ich würde mich freuen, wenn Sie am Sonntag zur Wahl gehen und Ihre Stimme, sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme, dem Kandidaten der CDU und der CDU geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schockenhoff