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Andreas Schockenhoff
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Frage von Horst A. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Horst A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Schockenhoff
Ich bin Vorsitzender in einem Großkaliber Schützenverein.Meine Mitglieder würden gerne von ihen wissen,wie sie zu Einschränkungen für Sportschützen stehen.Stichwort Waffengesetz oder Erbenprivileg.Auch die Aufbewahrung oder Überwachung der Schützen wurde die letzten jahre mehrmals verstärkt.
Vielen dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allenzon,

am 18.06.2009 wurden im Deutschen Bundestag im Rahmen einer Änderung des Sprengstoffgesetzes auch Änderungen im Waffenrecht verabschiedet. Diese waren eine Reaktion auf die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009. Durch die gesetzgeberischen Maßnahmen soll die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen erhöht werden. Hierbei waren die nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer zu berücksichtigen. Gleichzeitig war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

In den Verhandlungen für den Gesetzesentwurf hat sich die Unionsfraktion eingehend mit Sachverständigen beraten, darunter auch Vertreter der Jäger- und Schützenverbände. Im Ergebnis konnte ein gangbarer Kompromiss erreicht werden, der den Interessen aller Beteiligten in angemessener Weise Rechnung trägt. Um mit den Änderungen eine möglichst große Praxisnähe zu erreichen, haben wir uns an der Fallgestaltung von Winnenden orientiert. So wurde beispielsweise die Rechtsgrundlage der Behörden verbessert, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen zu überprüfen. Allerdings gilt unverändert, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Weiterhin wurden die Strafvorschriften bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften verschärft.

Umgekehrt wurden jedoch eine Reihe weiterer Änderungen, die Gegenstand der Verhandlungen mit der SPD waren, im Gesetz nicht umgesetzt, da sie von der CDU/CSU-Fraktion nicht für zielführend gehalten wurden. So war es für die Union wichtig, lediglich vorsätzliche Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften mit der hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens von Waffen zu bestrafen und nicht den fahrlässigen Verstoß. Weiterhin wurden bestimmte Spezialfälle ausgenommen, wie etwa die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren. Das neue Gesetz hebt zwar die Altersgrenze für das Großkaliberschießen auf 18 Jahre an (mit Ausnahmen für Jungjäger), die Union hat sich aber gegen ein grundsätzliches Verbot des Großkaliberschießens als nicht zweckdienlich eingesetzt. Außerdem konnte die nachdrücklich geforderte zentrale Aufbewahrung von Waffen in Schützenhäusern verhindert werden, da die CDU/CSU-Fraktion hierin keinen Sicherheitsgewinn sah. Da über den genauen Charakter von Paintball und IPSC-Schießen keine Klarheit bestand, wurden Prüfaufträge erteilt. Was das Thema Erbenprivileg angeht, so unterstütze ich die geltenden gesetzlichen Regelungen.

Sicherungen an Waffen und Waffenschränken können künftig durch das Bundesinnenministerium auf dem Wege der Rechtsverordnung geregelt werden, um mit der Entwicklung der Technik Schritt zu halten. Hierbei können auch mechanische, elektronische oder biometrische Sicherungssysteme vorgesehen werden. Es kommt dabei jedoch auf den Stand der Technik, die allgemeine Verfügbarkeit und auch die Kosten an. Niemand muss Sorge haben, dass teure oder unausgereifte Systeme vorgeschrieben würden.

Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurden deutliche Verbesserungen der Sicherheit bei legalen Schusswaffen erreicht. Andererseits konnten weitergehende, unangemessene Beschränkungen der Rechte von Jägern und Schützen verhindert werden. Diese Ausgewogenheit des Ergebnisses ist maßgeblich dem auf Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit abstellenden Einsatz der Unionsfraktion geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schockenhoff MdB