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Andreas Schockenhoff
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Schockenhoff,

am 1. September tritt das Gesetz zur Reform des Versorgungsausgleiches in Kraft, mit dem u.a. das sogenannte „Rentnerprivileg“ (ein Unwort) entfällt. Das bedeutet, nach einer Scheidung wird dem ausgleichspflichtigen Rentner sofort die Rente gekürzt und nicht erst bei Rentenbeginn des Expartner, was eine gerechte Lösung wäre. Man wollte Gerechtigkeit schaffen gegenüber denjenigen die noch nicht in Rente sind und so nimmt man den Rentnern auch einen Teil der erworbenen Ansprüche. War es für die Politik nicht denkbar, eine Regelung zu schaffen, bei der für alle der Rentenausgleich, festgestellt bei der Scheidung, dann stattfindet, wenn der zweite Partner in Rente geht? Oder war es das Anliegen der CDU die Rentenkasse zu entlasten, denn bei meisten Lebensbiografien ist der ältere Lebenspartner (meist der Mann) der mit dem höheren Einkommen, also machen die gesetzliche Rentenkasse und die Betriebsrentenkassen einen satten Gewinn, auf Kosten der sowieso schon stark belasteten Menschen. In meinem nicht untypischen Fall würde meine Gesamtrente um 750 € / Monat über 14 Jahre gekürzt ohne das meine geschiedene Frau davon etwas bekommen würde. Es handelt sich aber von mir mit Beiträgen erworbene Ansprüche, die dann einfach für diesen Zeitraum entfallen oder sehe ich das falsch?
Ich vermute, bei einer Scheidungsquote von etwa 50 % macht das einige Milliarden Ersparnis für die Rentenkassen, eine besonders perfide Form der Rentenkürzung die sich die CDU da ausgedacht hat und das auch noch unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit!

Ich bitte um Erläuterung, da mein Staatsvertrauen im Mark getroffen ist!

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Richter

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