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Andreas Schockenhoff
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Frage von Thomas B. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,

als Abgeordneten meines Wahlkreises, haben Sie für die Internet-Sperren votiert. Die CDU wurde nicht müde der Bevölkerung zu suggerieren, es ginge ausschliesslich um Kinderpornografie, und wer nicht zustimmen würde, sei schon fast des "heimlichen Konsums" verdächtig. Die Gegener behaupten allerdings schon lange, dies seien nur vorgeschobene Argumente zur Einführung eines Überwachungsstaates. Obwohl die Zensur noch nicht einmal greift, fordert Ursula von der Leyen nun bereits um eine drastische Ausweitung der staatlichen Zensur (Stern, 02.08.09 - von der Leyen will "Chaosraum" bändigen).

Offenbar haben also die Gegner Recht behalten und als langjähriger Unterstützer der CDU frage ich mich, ob Bürgerinnen und Bürger vorsätzlich belogen werden?

Sind Sie der Ansicht, dass von der Leyen und die CDU die letzte moralische Instanz sind, um in einer Demokratie das (Zitat von der Leyen) "richtige Mass" zu definieren? Und wie möchte die CDU Jugendliche und jüngere Bürgerinnen und Bürger motivieren, wenn Themen wie "Zensur, Beschneidung der persönlichen Freiheit und Überwachung ohne Mass" dominieren?

Besten Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bleicher,

in dem, von Ihnen angesprochenen, Artikel geht es der Bundesministerin von der Leyen nicht um staatliche Zensur, sondern schlicht um die Eindämmung rechtswidriger Inhalte im Internet. Meiner Ansicht nach sollte es im Sinne aller sein, große Errungenschaften der Zivilisation wie Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde zu wahren. Nichts anderes möchte Ursula von der Leyen erreichen. Dies zeigt auch ihr inzwischen realisierter Vorschlag ein unabhängiges Expertengremium einzurichten. Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Während der ganzen Angelegenheit haben wir klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Seiten beschränkt werden. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Wäre dies so, könnte ich Ihre Bedenken unterstützen und hätte den Gesetzentwurf nicht befürwortet. Ihre Sorgen sind aber unbegründet. Die Sache liegt nämlich anders: Es geht lediglich um die Verhinderung von Straftaten gemäß § 184b des Strafgesetzbuches.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist und es sehr schwer sein wird, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es also nicht geben. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schockenhoff MdB