Was ist der Unterschied zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für deine Frage. Die Seite des Deutschen Bundestages informiert ausführlich über die Bundesregierung und den Bundestag. https://www.bundestag.de/services/faq/arbeit-244948
Zu Ihrer Fragen kann ich Sie u. a. auf die dortigen FAQs verweisen:
„Oft werden Bundestag und Bundesregierung in der öffentlichen Wahrnehmung kaum voneinander getrennt. Dabei haben die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung sehr verschiedene Aufgaben und spielen laut Grundgesetz ihre jeweils eigenen Rollen (in Artikel 38 ff ist der Bundestag, in Artikel 62 ff die Bundesregierung beschrieben).
Ein Grund für die Verwirrung mag darin liegen, dass sich die zwar sehr unterschiedlichen Aufgaben dennoch oft überschneiden. So wird der Bundestag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch die Bundesregierung bringt die meisten der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Bundestag verabschiedet werden.
Wenn jedoch der Bundestag seiner Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, werden die Unterschiede besser erkennbar: In Sitzungswochen gibt es immer mittwochs die „Befragung der Bundesregierung“ und die „Fragestunde“, bei denen Mitglieder der Regierung den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.
Der Bundestag wird zudem als Parlament vom Volk gewählt. Damit hat es als einziges Verfassungsorgan die direkte Legitimation der Bürgerinnen und Bürger. „Im Parlament schlägt das Herz unserer Demokratie.“, betonte Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Antrittsrede als Bundestagspräsident.“
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rimkus
Mitglied des Deutschen Bundestages