Bevorzugen sie die 2G Regel oder die 3G Regel? Welche würden sie einführen?
Sehr geehrter Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Antwort ist: beide, 2G und 3G Regeln. Veranstalter können auf Grund des Vertragsrechts selbst bestimmen, welche Regeln sie für Veranstaltungen anwenden und das ist auch richtig so. Wenn Betreiber entscheiden, nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis 18 Jahre einzulassen, kann auch hier unter Umständen auf Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden. Die Situation und das Infektionsgeschehen müssen aber weiterhin genau beobachtet werden. Aktuell können die Bundesländer in Deutschland grundsätzlich sowohl 2G als auch 3G praktizieren, je nach durch die Landesregierung gewählter Präferenz und jeweiliger Lage. Die Entscheidung darüber, welche der beiden Regeln gelten, liegen in NRW aktuell jedoch weiterhin beim Veranstalter oder Dienstleister.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rimkus
Mitglied des Deutschen Bundestages