Frage an Andreas Rimkus von Alexandra L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Herr Rimkus,
danke für Ihre ausführliche Antwort zu meiner Frage vom 10.05.21!
Sie schreiben, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion sich für die Verlängerung der Sonderregelung zur Verlängerung von ALG I auch in 2021 eingesetzt habe, dieser Vorschlag aber aber von CDU/CSU verhindert worden sei und die Maßnahme so am Widerstand von CDU/CSU gescheitert sei. Wie erklären Sie dann den folgenden Auszug aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 19/26300 vom 28.01.2021: "Ablehnung des Antrags (19/25068 Sonderregelung zum Arbeitslosengeld) mit den Stimmen der Fraktionen der (...) SPD, (...) gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE" - die den Antrag eingereicht hatte?
Wie genau hat denn der Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion ausgesehen? Einen Änderungsantrag zu Sozialschutzpaket III dsbzgl. kann ich nicht finden. Wie gedenken Sie und Ihre Partei Ihren persönlichen und politischen Ansatz als überzeugter Sozialdemokrat: "Wir lassen keinen Menschen zurück" in Bezug auf arbeitslose Menschen zu verwirklichen?
Mit freundlichen Grüße
Alexandra Lehmberg
Guten Tag Frau Lehmberg,
den von Ihnen genannten Auszug aus dem Bericht aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales kann ich Ihnen sehr gerne erklären. Es ist in der Bundesrepublik Deutschland - sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen auf Länderebene - übliche politische Praxis, dass Parteien feste Koalitionen eingehen, um eine Regierung und eine diese tragende Regierungsmehrheit im Parlament zu bilden. In den entsprechenden Koalitionsvereinbarungen wird dann geregelt, dass die Koalitionsfraktionen ein gemeinsames Abstimmungsverhalten praktizieren und es keine wechselnden Mehrheiten geben soll. So wird eine handlungsfähige Regierung und die inhaltliche Umsetzung der Ziele aus der Koalitionsvereinbarung gewährleistet. So wird es im Bund und in den Ländern praktiziert, übrigens unabhängig davon ob SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP oder die Linkspartei miteinander koalieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich - wie bereits erwähnt - gegenüber dem Koalitionspartner CDU/CSU dafür eingesetzt, die Regelung zur Verlängerung der Bezugsdauer des ALG 1 um drei Monate, die am 31.12.2020 ausgelaufen ist, zunächst um weitere drei Monate zu verlängern und dann nach Ablauf dieser drei Monate weiter bedarfs- und situationsgerecht zu entscheiden. Eine erneute Verlängerung des ALG1 konnte mit dem Koalitionspartner allerdings nicht erzielt werden, da die CDU/CSU hierzu nicht bereit gewesen ist. Da sich CDU/CSU und SPD aber bekanntlich in einer Koalition befinden, konnte die SPD-Fraktion einer erneuten Verlängerung des ALG1 im Ausschuss nicht zustimmen, da dies dem Aufkündigen der Koalition und damit der vorhandenen parlamentarischen Mehrheit gleichgekommen wäre. Es hätte, wie Sie im Bericht des Ausschusses nachlesen können, im Übrigen auch mit den Stimmen der SPD-Fraktion keine Mehrheit für den von Ihnen zitierten Antrag gegeben. Zugleich wären ohne eine handlungsfähige Koalition und ohne eine parlamentarische Mehrheit in den vergangenen Jahren zum Beispiel wichtige arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen wie die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns oder die Einführung einer Grundrente nicht möglich gewesen (dies sind nur einige exemplarische, nicht abschließende Beispiele). Dies wäre nicht im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von Menschen gewesen, die z. B. lange auf eine Grundrente gewartet haben.
Wie ich und die SPD-Bundestagsfraktion das Motto "Wir lassen keinen Menschen zurück" sozialpolitisch umsetzen, habe ich Ihnen mit mehreren konkreten Beispielen bereits in meiner letzten Antwort ausgeführt (Kurzarbeitergeld, vereinfachter und verbesserter Zugang zur Grundsicherung, Einmalzahlungen bei der Grundsicherung, etc.). Weitere Details zu den einzelnen Maßnahmen aus den Sozialschutz-Paketen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html
Über weitere sozial- und arbeitsmarktpolitische Erfolge, Maßnahmen und Initiativen können Sie sich fortlaufend auch auf meiner Homepage und der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion informieren:
www.andreas-rimkus.de www.spdfraktion.de
Mit besten Grüßen
Andreas Rimkus