Frage an Andreas Rimkus von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?
Sehr geehrter Herr Hauber,
als Sozialdemokrat:innen stehen wir für den Schutz von Menschenrechten, ebenso wie für den besonderen Wert von guter Arbeit. Daher setzen wir uns für die Ächtung von Ausbeutung ein – und das weltweit. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der völkerrechtliche Rechtsrahmen in den letzten Jahren weiter vervollständigt werden konnte. Neben den zahlreichen, schon geltenden ILO-Konventionen gibt es seit 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Erstmals wird damit verbindlich definiert, dass es zur Unternehmensverantwortung gehört, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um menschenrechtliche Gefahren innerhalb der unternehmerischen Einflusssphäre zu vermeiden. Für uns ist daher klar: Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen endet nicht am Werkstor. Vielmehr müssen deutsche Unternehmen weltweit dafür Verantwortung übernehmen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Auf Grund dieser humanitären Überzeugung haben wir das Lieferkettengesetz seinerzeit in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt und wir sind deshalb sehr froh, dass es unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach zähem und langem Ringen gelungen ist, einen guten, durchsetzungsstarken Gesetzentwurf vorzulegen. Wichtig ist uns insbesondere, dass es umfassende Pflichten im Sinne der UN-Leitprinzipien gibt, die die gesamte Lieferkette in den Blick nehmen. Gleichzeitig schaffen wir mit einer behördlichen Überwachung und einem durchaus hohen Bußgeldrahmen ein Regelwerk, das effektiv und durchsetzungsstark ist. Mit der neu eingeführten Prozessstandschaft für Organisationen erhalten von Menschenrechtsverletzung Betroffene darüber hinaus eine effektive und praktikable Möglichkeit, gegen zurechenbare und nicht abgestellte Verletzungen durch deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten vorzugehen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden insgesamt eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
Es ist bekannt, dass wir uns bei den zivilrechtlichen Haftungsregelungen sowie beim Geltungsbereich entlang der gesamten Lieferkette durchaus noch weitergehende, eindeutigere Regelungen in Ihrem Sinne gewünscht hätten. Auch im Bereich des Umweltschutzes hätten wir uns nachhaltigere Regelungen vorstellen können. Mit Wirtschaftsminister Altmaier war bisher aber nicht mehr möglich. Wir werden die von Ihnen vorgebrachten Punkte auch weiterhin im Rahmen unseres gemeinsamen Weges für ein umfassendes Lieferkettengesetz verfolgen. Dennoch will ich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form insbesondere auch im offiziellen Begründungsteil viele Durchsetzungsmöglichkeiten entlang der gesamten Lieferkette eröffnet. Mit diesem Gesetz können wir einen historischen Schritt von der freiwilligen zur rechtlich verbindlichen Einhaltung von Menschenrechten machen. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Hungerlöhne und Ausbeutung müssen gestoppt werden und dürfen kein Wettbewerbsvorteil mehr sein.
Mit den besten Grüßen
Andreas Rimkus, MdB