Frage an Andreas Rimkus von Alexandra L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum wurde die Sonderregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I) aus Sozialpaket II im Sozialpaket III gestrichen?
Wie lautet die Begründung?
Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Arbeitslose in der Corona-Pandemie?
Sehr geehrte Frau Lehmberg,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den Themen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 und Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitssuchenden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn der Corona-Pandemie an dafür gearbeitet, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Menschen so weit wie möglich zu begrenzen. Auch mein persönlicher politischer Ansatz als überzeugter Sozialdemokrat lautet: Wir lassen keinen Menschen zurück!
Die SPD hat im Bundestag und als Bestandteil der Bundesregierung dafür gesorgt, dass mit dem Kurzarbeitergeld möglichst kein Beschäftigter durch die Pandemie seinen Arbeitsplatz verlieren muss. Das war und ist ein aktiver Beitrag für eine gerechte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Auch wenn leider nicht jeder Arbeitsplatz gerettet werden konnte, wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz. Es war auch die SPD, die sich erfolgreich für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für betroffene Familien sowie bei einem längeren Bezug des Kurzarbeitergeldes eingesetzt hat.
Beim von Ihnen konkret angesprochenen Arbeitslosengeld I (ALG I) war es in der Tat so, dass der Bund im Rahmen des Sozialschutz-Pakets II für diejenigen Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 geendet hat, eine Verlängerung der Bezugsdauer von drei Monaten beschlossen hat. Diese Verlängerung beim Bezug des ALG I wurde automatisch vollzogen und musste nicht individuell beantragt werden. Für das jüngste Sozialschutz-Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine Verlängerung einer solchen Regelung für das ALG I eingesetzt. Leider ist dieser Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion von unserem konservativen Koalitionspartner CDU/CSU verhindert worden. Es ist für die Betroffenen sehr ärgerlich, dass eine solche Maßnahme am Widerstand von CDU/CSU im Bundestag gescheitert ist.
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung / Arbeitslosengeld II hat der Bund maßgeblich auf Initiative der SPD in der Corona-Pandemie wesentliche und sehr spürbare Verbesserungen beim Zugang zur Grundsicherung und bei den Unterstützungsleisten beschlossen und umgesetzt. Der vereinfachte und verbesserte Zugang zur Grundsicherung sieht vor, dass die tatsächlichen Mietkosten der Wohnung übernommen werden und die Betroffenen keine Sorge haben müssen, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen. Gerade in einer Stadt wie Düsseldorf mit viel zu hohen Mieten und einem knappen Wohnungsangebot, ist dies eine sehr wichtige Maßnahme für die Menschen, die während der Corona-Pandemie neu in den Bezug von Grundsicherungsleistungen gekommen sind. Zudem sieht der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungsleistungen aktuell auch vor, dass private Ersparnisse bis zu einer Höhe von 60.000 Euro (plus 30.000 Euro für jeden weiteren Angehörigen im Haushalt) unberücksichtigt und geschont bleiben. Auch die Altersvorsorge bleibt verschont.
Außerdem wurde auf Druck der SPD beschlossen, dass Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung eine zusätzliche Einmalzahlung von 150,- Euro erhalten. Zudem wurden kostenfreie FFP2-Masken an diese Personengruppe ausgegeben.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort einige für Sie hilfreiche Informationen gegeben zu haben. Ich wünsche Ihnen persönliches alles erdenklich Gute und viel Gesundheit.
Mit besten Grüßen
Andreas Rimkus