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Andreas Rimkus
SPD
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Frage von Philip G. •

Frage an Andreas Rimkus von Philip G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rimkus!

Ich würde gerne wissen, wie Sie zum Thema Störerhaftung im Rahmen von geteilten Internetanschlüssen stehen, speziell im Kontext des in den letzten Tagen vorgestellten Gesetzentwurfes.
Speziell die Stellungnahme des Förderverein freie Netzwerke e.V. (siehe http://freifunkstattangst.de/2015/03/05/tmg-gesetzesentwurf-wuerde-zu-mehr-rechtsunsicherheit-und-negativen-effekt-auf-die-verbreitung-von-funknetzwerken-fuehren/ ) warnt vor mehr Rechtsunsicherheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Philip Gillißen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gillißen,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Störerhaftung, die ich Ihnen gerne nachfolgend beantworte.

Die Bundesregierung hat sich auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf einen Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verständigt. Dieser wurde am 11. März 2014 veröffentlicht.

Mit dem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht

1. die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internetzugängen (Access-Provider) zu schaffen, sowie

2. rechtlich klarzustellen, dass Hostprovider, also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht.

Aus meiner Sicht wird dieser Kompromiss der Bundesregierung im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten in Deutschland führen, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen.

Ich bin für mehr verfügbare WLAN-Zugangspunkte, auch in meiner Stadt Düsseldorf. Dieses Ziel verfolgt unter anderem der vorgelegte Gesetzesentwurf. Gleichwohl gibt es noch offene Fragen. Diese betreffen vor allem die Prüfung der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben, die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen (z. B. mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung) und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern, wie Sie dies am Beispiel des Fördervereins Freie Netzwerke e. V. angesprochen haben. Unser Ziel in der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Zahl der öffentlichen WLAN-Angebote deutlich zu erhöhen und Rechtssicherheit für alle Betreiber, auch für das Angebot von Freifunk und für private WLAN-Anbieter, zu schaffen. Diese Punkte gilt es im parlamentarischen Verfahren zu klären.

Die völlige Abschaffung des Rechtsinstruments der Störerhaftung ist nicht vorgesehen. Dieses Instrument ermöglicht es, Unterlassung gegen Personen zu erwirken, die die Verletzung geschützter Güter ermöglichen, ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Dies kann in diversen Belangen durchaus sinnvoll sein. Gleichwohl liegen die Hemmnisse, die dadurch im Bereich des Internetrechts entstehen auf der Hand. Deshalb haben die entsprechenden o. g. Passagen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde jetzt an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Konsultationen muss der Gesetzentwurf bei der EU-Kommission notifiziert werden. Während der Notifizierung gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Kabinettbefassung voraus-sichtlich im Spätsommer erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht, in den Fachausschüssen und sicher auch im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung beraten wird. Sie können sich sicher sein, dass auf diesem Weg alle Bedenken gehört und geprüft werden.

Mit den besten Grüßen

Ihr Andreas Rimkus, MdB

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