Frage an Andreas Rimkus von Ulrike L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rimkus,
ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
ins neue Jahr. Und damit das neue Jahr für Sie genauso spannend startet,
wie dieses aufhört, habe ich schon einmal eine Idee, womit Sie starten
könnten:
Rollstuhlfahrer: Wie der Staat Behinderte arm hält
Wer als Behinderter auf Hilfe angewiesen ist, muss Assistenz im Alltag selbst bezahlen. Vom Gehalt bleibt oft nur etwas mehr als Sozialhilfeniveau. Constantin Grosch will das ändern.
Quelle: NDR
http://www.ardmediathek.de/das-erste/panorama/rollstuhlfahrer-wie-der-staat-behinderte-arm-haelt?documentId=18751130
Werden Sie sich für ein Teilhabegesetz einsetzen - und falls nicht; warum
werden Sie dies nicht tun?
Sehr geehrte Frau Loehr,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Gleichstellung und Mitbestimmung gehören für mich zu einem modernen Verständnis von Teilhabe an der Gesellschaft. Niemand soll aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Darum werde ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass das Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung zügig weiterentwickelt wird.
Dabei sollen Menschen, die wegen einer Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, von einem modernen Teilhaberecht profitieren. Leistungen müssen am persönlichen Bedarf orientiert sein und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Das Teilhaberecht soll nicht nur "Fürsorge" sein, sondern ein System, das flexibel, passgenau und unbürokratisch ist und so mehr Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung schafft.
Die gemeinsame Arbeit von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion braucht einen gesetzlichen Rahmen. Die Koalition von SPD und CDU/CSU wird darum unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erarbeiten und dabei auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, so wie es in der UN-Behindertenkonvention verankert ist, wird dabei berücksichtigt.
Mir liegt am Herzen, dass der Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" fester Bestandteil der behindertenpolitischen Gesetzgebung bleibt. Es ist wichtig und notwendig, dass die Menschen mit Behinderung und die Verbände, die sie vertreten, von Anfang an am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. Nur so kann ein Teilhaberecht erarbeitet werden, dass erfolgreich in der Praxis umgesetzt werden kann.
Mit den besten Grüßen
Andreas Rimkus, MdB