Frage an Andreas Rimkus von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rimkus, Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Hass habe ich aufmerksam gelesen. Ihre Absichten sind gut und ehrenwert, doch allein mir fehlt der Glaube, dass daraus etwas wird. Zur Erinnerung:
a) Ist das "Ehrensold - Gesetz" für vorzeitig aus dem Amt entfernte Bundespräsidenten so geändert worden, dass sich der Fall Wulff nicht wiederholen könnte? Warum nicht?
b) Wie viele Lichtjahre sind wie noch vom "gläsernen Abgeordneten" entfern?
c) Warum kommt niemand auf die Idee, nur natürliche (also keine Verbände und andere Lobbygruppen) Personen als Parteispender zuzulassen und die steuerliche Abzugsfähigkeit auf jährlich 10.000 € pro Person zu beschränken?
d) Warum ändern wir das Wahlrecht nicht so, dass jeder Kandidat sich persönlich in einem Wahlkreis zwingend bewerben muss bevor er überhaupt noch über die Liste in ein Parlament kommen kann, falls er seinen Wahlkreis nicht direkt gewonnen hat? Das würde den Einzug von Lobbyisten, ominösen "Geschäftsführern" und "Abgeordneten im Zweitjob" (Michael Fuchs, Karl Lauterbach, Patrick Döring und viele andere) erheblich erschweren.
Vergessen Sie bitte nicht: Die SPD könnte über den Bundesrat erheblichen Druck machen, was sich angesichts ihrer Wahlergebnisse auch dringend empfiehlt. Vom Schlafwagen erster Klasse aus kann man kaum etwas erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
B.K.
Sehr geehrter Herr Koch,
haben Sie vielen Dank für Ihre interessanten und wichtigen Fragen, die ich sehr gerne beantworte.
Zu Ihren einzelnen Anregungen und Fragen:
a) Im Zuge der Diskussion um den notwendigen und konsequenten Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff haben Vertreter von CDU und FDP medial darauf hingewiesen, dass die Regelungen zum sogenannten Ehrensold einer dringenden Reform bedürfen. Diesen Ankündigungen sind in der zwischenzeitlich abgelaufenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages jedoch keine Taten der damaligen schwarz-gelben Mehrheit gefolgt. Die SPD hat schon frühzeitig angeregt und gefordert, dass es zu signifikanten Änderungen bei der Besoldung von aus dem Amt geschiedenen BundespräsidentInnen kommen muss. Das fängt schon damit an, dass wir den Begriff des „Ehrensoldes“ für aus der Zeit gefallen halten. Die Bezeichnung Ruhegeld oder Pension würde dem Tatbestand aus unserer Sicht deutlich besser Rechnung tragen. Auch bei der Höhe von Ruhegeldern für zukünftig aus dem Amt scheidende BundespräsidentInnen fordern wir Änderungen. Eine plausible Orientierung könnte hier die Höhe die Pensionen von ehemaligen Regierungsmitgliedern sein. Diese erhalten im Schnitt ca. 72% ihrer letzten Bezüge als Pension. Eine Pension für BundespräsidentInnen a. D. in Höhe von rund 70% ihrer Amtsbezüge erscheint mir angemessen. Eine 1:1 Übertragung der Dienstbezüge auf das Ruhegeld (so die jetzige Regelung) ist auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Herausforderungen in der Renten- und Pensionspolitik in Deutschland gegenüber den BezieherInnen durchschnittlicher Renten nicht vertretbar. Im Zuge einer Reform des sogenannten „Ehrensoldes“ muss auch die weitere Ausstattung der aus dem Amt geschiedenen Personen überprüft werden. Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern und für den Unterhalt von Büros müssen auf ein notwendiges Maß reduziert werden.
b) Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich wie auch schon in der vergangenen Wahlperiode dafür stark machen, dass eine möglichst hohe Transparenz der MandtagsträgerInnen in den Parlamenten vorherrscht. Wir fordern außerdem schon lange, die Bestechung von Abgeordneten zu einem Straftatbestand zu machen. Wir fordern auch deutlich mehr Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften. Die Menschen haben ein Recht zu erfahren, aus welchen Quellen Abgeordnete Einkünfte beziehen. Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass die Abgeordneten in ihren Entscheidungen im Parlament nicht von nebulösen Geldgebern und Nebeneinkünften beeinflusst sind. Das bisherige Stufenmodell ist aus unserer Sicht nicht ausreichend und bedarf im Sinne einer besseren Transparenz einer Korrektur.
c) Eine plausible Überlegung ist es, bei Parteispenden darüber nachzudenken, eine allgemeinverbindliche Begrenzung der Spendenhöhe (z. B. 100.000 Euro) pro Spender und Jahr einzuführen, unabhängig von der Frage, ob es sich um eine natürliche Person oder um eine juristische Person handelt. Das aktuelle und politisch sehr kritisch zu bewertende Beispiel der Spende der BMW-Eigner an die CDU zeigt, dass eine Begrenzung von Parteispenden ausschließlich auf natürliche Personen nicht automatisch zu einem Mehr an Transparenz führt. Denn es war ja gerade nicht die Firma BMW, die an Union und FDP gespendet hat, sondern es waren Privatpersonen (Eigentümer der Fa. BMW). Ein Verbot von Parteispenden von juristischen Personen könnte also sehr leicht umgangen werden, indem auf natürliche Personen ausgewichen wird. Ein Verbot zu erlassen, von dem aber schon vorher klar ist, dass es nicht zu mehr Transparenz beiträgt, wäre lediglich Symbolpolitik und somit ein Beitrag zur Politikverdrossenheit. Für reine Symbolpolitik stehe ich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Bundestag jedoch nicht zur Verfügung.
Im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist es bereits heutiges Recht, dass juristische Personen Parteispenden nicht steuerlich absetzen dürfen. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für natürliche Personen ist bereits heute schon gesetzlich gegeben.
d) Ich persönlich habe im Bundestagswahlkreis Düsseldorf-Süd als Direktkandidat für den Deutschen Bundestag kandidiert und habe eine enorm hohe Präsenz in meinem Wahlkreis an den Tag gelegt. Sie konnten dies auch über die Terminübersicht auf meiner Homepage verfolgen. Die intensive Betreuung meines Wahlkreises und der Austausch mit den Menschen sind und bleiben für mich elementar, um im Bundestag eine gute Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen zu können.
Gewählt wurde ich am 22.09. letztlich über die Landesliste NRW der SPD. Schon heute ist es in der NRW-SPD bei Bundestagswahlen in der Praxis so, dass im Regelfall Personen auf der Landesliste der Partei kandidieren, die ebenfalls auch in einem Wahlkreis direkt antreten und somit über eine demokratische Legitimation ihrer Kandidatur vor Ort verfügen. So stand der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück auf Platz 1 der Landesliste NRW und hatte - analog Ihrer Forderung - einen Wahlkreis im Kreis Mettmann, den er als Abgeordneter auch persönlich betreut. Ferner darf ich Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen erwähnte Karl Lauterbach als Direktkandidat in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, da er eine Mehrheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Wahlkreis erhalten hat.
Abschließend darf ich Ihnen auch ganz persönlich versichern, dass die SPD keine Schlafwagenpolitik betreiben wird, sondern das wir auf der Basis unseres Programms das Leben der Menschen im Land verbessern wollen. Wir wollen gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit, wir wollen armutsfeste Renten, eine gute öffentliche Infrastruktur sowie Investitionen in Bildung und die Kommunen. Als älteste demokratische Partei in Deutschland werden wir auch in Zukunft die Werte der Demokratie verteidigen und im Alltag mit Leben füllen.
Beste Grüße
Ihr
Andreas Rimkus, MdB