Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?
Sehr geehrter Herr Mehltretter ,
nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn
a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?
Sehr geehrter Herr K.,
wir wollen unsere Klimaschutzziele erreichen. Deswegen beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und bringen mit dem Gebäudeenergiegesetz eine ambitionierte Wärmewende auf den Weg. Dies sind nur einige der konkreten Maßnahmen, die wir in den letzten zwei Jahren umgesetzt haben, um die Energiewende in allen Bereichen voranzutreiben.
Neben diesen Maßnahmen haben wir mit dem Klimaschutzgesetz ein Steuerungs- und Evaluationsinstrument, das uns auf die Einhaltung der Ziele verpflichtet und eine regelmäßige Evaluation vorsieht. Im aktuellen Klimaschutzgesetz sind die jährlichen Sektorziele mit der Pflicht an alle Bundesministerien gekoppelt, beim Verfehlen dieser Ziele Sofortprogramme aufzulegen. Dies führt – wie Sie ja selbst feststellen – aber bisher leider nicht dazu, dass die Ziele in den Folgejahren erreicht werden. Dies liegt nicht nur daran, dass sich z. B. Bundesverkehrsminister Wissing weigert, das schnell wirksame Tempolimit umzusetzen. Es liegt oft auch daran, dass Maßnahmen Zeit brauchen, um zu wirken.
Im Verkehrssektor geht es darum, sowohl neue Verkehrskonzepte zu entwickeln als auch mehr Elektromobilität auf die Verkehrswege zu bringen. Im Gebäudesektor geht es darum, die Wärmeversorgung gerade auch in den Bestandsimmobilien klimaneutral sicherzustellen. Das sind Aufgaben, die sich nicht einfach mit einem Sofortprogramm erledigen lassen.
Der Koalitionsausschuss hat daher das bekräftigt, was bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: Wir flexibilisieren das Klimaschutzgesetz, was aber nicht heißt, dass die Ziele weniger konsequent verfolgt werden.
Künftig muss die Bundesregierung bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, betrachten wir in Zukunft nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird.
Das heißt: Die Sektorziele ebenso wie die Klimaziele werden beibehalten, nur die Pflicht für jährliche Sofortprogramme entfällt.
Stärker als bisher wird allerdings die gesamte Bundesregierung zukünftig in die Verantwortung genommen. Im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren kommt es jetzt darauf an, dass hier die Verbindlichkeit der Ziele – auch für die einzelnen Sektoren – erhalten bleibt. Dann – und dafür werde ich mich einsetzen – kann das von uns auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz gerade wegen der Flexibilität besser als bisher werden, weil mittel- und langfristig sinnvollere Maßnahmen gewählt werden – auch wenn sie nicht „sofort“ wirken. Als Fraktion werden wir uns außerdem dafür einsetzen, dass die Mitspracherechte des Parlaments bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes gestärkt werden. Dann können die Änderungen am Klimaschutzgesetz tatsächlich positive Effekte für den Klimaschutz bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Mehltretter