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Andreas Larem
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Frage von Steffen V. •

Sehr geehrter Herr Larem, Gaskunden in DE werden noch in diesem Jahr von der Bundesregierung unterstützt. Als Mieter mit einer Ölheizung frage ich mich, werde ich auch unterstützt? MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

Vielen Dank für Ihre Frage vom 15. November und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.

In den letzten Wochen habe ich viele Nachrichten von Nutzer:innen von Öl und Holzpellets erhalten, die befürchteten im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen leer auszugehen. Wir als SPD-Fraktion haben uns im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, hier eine gerechte Lösung zu finden.

Deshalb freue ich mich sehr, dass wir in der vergangenen Sitzungswoche im Deutschen Bundestag nun neben Hilfen für Gas und Strom auch Hilfen bei Öl- und Pelletheizungen bzw. bei sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, also auch bei Briketts oder Flüssiggas, auf den Weg gebracht hat:

Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen.

Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen, die Untergrenze bei 100 Euro. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

Wie Sie sehen, setzen wir uns als SPD-Fraktion dafür ein, die Entlastungen und Energiepreisbremsen gerecht zu gestalten. Weitere Informationen zu den Entlastungen finden Sie unter https://www.spdfraktion.de/entlastungen .  

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Andreas Larem

Mitglied des Deutschen Bundestages

Bürgermeister i.R.

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