(...) Dies zeigt: Gerade für Existenzgründer im Dienstleistungsbereich, wo für die Gründung oft kein großer Kapitalstock notwendig und vorhanden ist, nach kurzer Zeit aber trotzdem eine hohe Haftungssumme entstehen kann, besteht das Bedürfnis nach einer flexiblen und preiswerten Haftungsbeschränkung, die Ihnen eine Personengesellschaft nicht bieten kann. Das Mindeststammkapital für eine GmbH-Gründung von 25.000 Euro ist in diesen Fällen zu hoch. Ein anderes Problem, dass wir angehen müssen, sind die in letzter Zeit zunehmenden Missbrauchsfälle, z.B. durch Firmenbestatter, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation entziehen. (...)