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Andreas Lämmel
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Frage von Guido Dr. N. •

Frage an Andreas Lämmel von Guido Dr. N. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Andreas Lämmel,

welchen Status hat das für Mitte 2008 versprochene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Guido Nierhauve

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Nierhauve,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Juni 2008 zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Das MoMiG soll morgen, am 26. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet werden. Als Berichterstatter für die Unionsfraktion im Wirtschaftsausschuss werde ich am Donnerstag dazu im Plenum auch reden. Vielleicht haben Sie ja Zeit und Interesse, die Debatte ab 9.00 Uhr live im Web-TV Parlamentsfernsehen zu verfolgen? Hier der Link dorthin:

http://www.bundestag.de/aktuell/tv/index.html

Mit der GmbH-Reform soll die GmbH grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Die GmbH gibt es als Rechtsform seit 1892. Seitdem hat sie eine große Erfolgsgeschichte geschrieben. Mit über einer Million Gesellschaften in Deutschland ist die GmbH die beliebteste Rechtsform und gleichzeitig die bevorzugte Rechtsform für den Mittelstand. Gleichwohl gibt es auch Probleme, auf die wir reagieren müssen. Nach dem Urteilen des EUGH aus den Jahren 2002 und 2003 steht die GmbH mit anderen europäischen Rechtsformen im Wettbewerb. Mittlerweile gibt es rund 40.000 Limiteds in Deutschland. Dies zeigt: Gerade für Existenzgründer im Dienstleistungsbereich, wo für die Gründung oft kein großer Kapitalstock notwendig und vorhanden ist, nach kurzer Zeit aber trotzdem eine hohe Haftungssumme entstehen kann, besteht das Bedürfnis nach einer flexiblen und preiswerten Haftungsbeschränkung, die Ihnen eine Personengesellschaft nicht bieten kann. Das Mindeststammkapital für eine GmbH-Gründung von 25.000 Euro ist in diesen Fällen zu hoch. Ein anderes Problem, dass wir angehen müssen, sind die in letzter Zeit zunehmenden Missbrauchsfälle, z.B. durch Firmenbestatter, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation entziehen.

Mit der Reform wollen wir daher Existenzgründungen erleichtern (Schaffung eines kostengünstigen Musterprotokolls für unkomplizierte Standardgründungen, das einfach auszufüllen und notariell zu beurkunden ist sowie Zulassung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro) und die Registereintragung von GmbHs beschleunigen. Die GmbH soll international wettbewerbsfähig werden und Ihren Verwaltungssitz ins Ausland verlegen können, genauso wir die anderen europäischen Rechtsformen auch. Missbrauchsfälle am Ende des Lebens der GmbH sollen bekämpft werden. Dafür wird die Zustellung an die GmbH im Insolvenzfall erleichtert. Außerdem werden bei Führungslosigkeit und Insolvenzreife der Gesellschaft auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Darüber hinaus werden die Ausschlussgründe für Geschäftsführer um Verurteilung wegen der Straftatbestände „Falsche Angaben“, Unrichtige Darstellung“, Pflichtverletzung bei Verlust“, „Überschuldung“ und „Zahlungsunfähigkeit“ erweitert.

In der Hoffnung Ihnen damit einen kurzen Überblick über Ziel und Inhalt
des „MoMiG“ gegeben zu haben verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel