Frage an Andreas Kossiski von Sebastian B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Lieber Herr Kossiski,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ein paar Nachfragen hätte ich noch.
Sie sagten, dass "die Seite Umgebungslärm NRW" verschiedene Lärmquellen auflistet. Diese Karte finde ich außerordentlich wertvoll. Was leider für Niehl fehlt, ist eine Kartierung des Fluglärms (Beispiel Niehler Damm). Kann es sein, dass der Fluglärm hier bislang noch nicht erhoben wurde? Dies wäre problematisch, denn laut der Deutschen Flugsicherung wird Niehl mit einer voreingestellten Flughöhe von ca. 900 Metern überquert.
Weiter sagten Sie, dass Sie nach "Rücksprache mit Luftverkehrsfachleuten" erfuhren, dass über Niehl keine Schubumkehr stattfindet. Etwas vage heißt es weiter, "dass in diesem Bereich die Konfiguration anfliegender Maschinen durch Ausfahren der Hochauftriebshilfen und Anpassungen der Triebwerksleistung" stattfinden könnte, "was zu einer geringfügigen Veränderung des Anfluggeräuschs führen kann". Ich danke Ihnen für die Bestätigung meines persönlichen Eindrucks. Dies bringt mich zum nächsten Punkt:
Sie schreiben: "Das Fluglärmgesetz hat [...] nicht das Ziel, den Flugverkehr zu beschränken, sondern Lärmbelästigungen [...] zu vermeiden."
Das ist mein Argument: es geht darum, dass in Betracht gezogen wird, dass die Lärmschutzzonen nicht hinreichend an die Lärmwirklichkeit angepasst sind. Niehl ist außerhalb dieser Zone - was bei der geringen Überflughöhe schon problematisch genug ist. Nun kommen aber dort noch lautstärkeerhöhende Flugmanöver hinzu. Lärmschutzzonen, die sich ausschließlich an der geographischen Entfernung zum Flughafen orientieren, verengen die Sichtweise.
Die Kölner SPD setzt sich aktiv für Nachtflug am Flughafen Köln-Bonn ein. Warum setzt sie sich nicht auch aktiv dafür ein, dass der volkswirtschaftliche Schaden, der dadurch entsteht (Krankheit, Immobilienwerte) von den Verursachern des Schadens durch eine Ausweitung der Lärmschutzmaßnahmen abgemildert werden?