Frage an Andreas Kossiski von Wolfgang L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Kossiski,
da wir in Köln Pesch im Wasserschutzgebiet wohnen haben wir kürzlich unseren Abwasserkanal überprüfen, und da er undicht war, für viel Geld sanieren lassen. Das halten wir im Sinne des Grundwasserschutzes für in Ordnung. Kurze Zeit später, zudem noch deutlich vor der Wachstumsperiode, stieg uns allerdings keine 500m entfernt der Duft von ausgebrachter Gülle in die Nase. Bis wann konkret (Jahreszahl reicht) stellen Sie und Ihre Partei diese Ungleichbehandlung ab?
Zudem haben wir erfreut das Verbot von Plastiktüten zur Kenntnis genommen. Umso unverständlicher ist es für uns, dass Werbesendungen wie "Einkauf aktuell", aber auch manche Zeitschriften in dünnem Plastik verpackt verschickt werden. Bis wann konkret (Jahreszahl reicht) stellen Sie und Ihre Partei diese Umweltverschmutzung ab?
Mit freundlichen Grüßen
W. L.
Sehr geehrter Herr L.,
bereits am 21.10.2014 hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für die Landesregierung NRW im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung eingebracht, weil der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft entgegen früherer Ankündigungen immer noch keine Novelle der in Bundeszuständigkeit liegenden Düngeverordnung zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie auf den Weg gebracht hatte,
Der Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen hat dazu geführt, dass am 31.03.2017 der Deutsche Bundestag einer Novelle der Düngeverordnung zugestimmt hat. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Gemeinsam mit dem angepassten Düngegesetz, dem der Bundesrat bereits am 10.03.2017 zugestimmt hatte, gehört sie zum so genannten "Dünge-Paket", mit dem die EG-Nitratrichtlinie (endlich) umgesetzt werden kann.
Durch die Neuregelungen verändert sich die Düngepraxis der Landwirtschaft.
Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland wird bundeseinheitlich geregelt und konkretisiert. Ertragsabhängige standort- und kulturartenbezogener Obergrenzen für die Stickstoffdüngung werden eingeführt. Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängern sich grundsätzlich. Zulässige Stickstoffgaben im Herbst wurden beschränkt. Die Abstände für die Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern und im hängigen Gelände vergrößern sich. Neben einer Vielzahl weiterer Beschränkungen zugunsten des Umweltschutzes wurde der Bußgeldrahmen gegen bestimmte Verstöße der Düngeverordnung auf bis zu 150.000 Euro erhöht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Entgegen Ihrer Annahme hat es kein Verbot (!) von Plastiktüten gegeben, sondern eine Vereinbarung zwischen dem (zuständigen) Bundesumweltministerium und dem Handelsverband Deutschland (HDE), um über die Kostenpflichtigkeit von Plastiktüten in den kommenden zehn Jahren den Verbrauch an Plastiktüten um knapp die Hälfte zu senken. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie. Die Bundesumweltministerin orientierte sich dabei an Erfahrungen in Irland, Dänemark und Finnland, wo der Pro-Kopf-Verbrauch drastisch sank, nachdem dort eine Gebühr eingeführt wurde.
Das Bundesumweltministerium wird die Entwicklung der Vereinbarung evaluieren und behält sich ab dem 01.01.2019 weitergehende Initiativen zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegtragetaschen vor.
Die von Ihnen thematisierten dünnen Plastikverpackungen von Werbesendungen oder beim Zeitschriftenversand sind nur ein Teil des Gesamtproblems Plastikmüll. Auch dazu hat der zuständige Bundesgesetzgeber aktuell mit Verabschiedung des Verpackungsgesetzes am 30.03.2017 einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Reduzierung von Plastikmüll gesetzt. Neben einer Erhöhung von Recyclingquoten werden Hersteller stärker dazu angehalten, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.
Die von Ihnen angesprochenen Themenbereiche sind Teile einer umfassenden Umwelt- und Klimapolitik, der sich die SPD sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene besonders verpflichtet sieht. Dazu gehören u.a. auch der auf Landesebene bereits 2015 beschlossene Klimaschutzplan NRW, die Fortführung der Energiewende, das Setzen auf Ressourcenschonung und Wertschöpfungskreisläufe, der weitere Ausbau des Arten-, Landschafts- und Naturschutzes, wie eine nachhaltige Fortentwicklung der Land- und Forstwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kossiski, MdL