Frage an Andreas Fischer von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,
ich stelle hiermit freundlichst folgende Frage an Sie, auch als Qualifizierter Jurist, Richter am Verwaltungsgericht a.D; Landratsamt Kelheim für Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig a.D; sowie Mitglied bei VLJ (Vereinigung Liberaler Juristen e.v., Bayern), VHBB (Verband der höheren Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten in Bayern) Arbeitsgemeinschaft der Notärzte im Landkreis Kelheim e.V.
Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?
In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.
Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?
Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder