Frage an Andreas Fischer von Daniel L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
Bayern gehört zu den wenigen Bundesländern, die kein Informationsfreiheitsgesetz haben. In einem Beschluss der Fraktion auf einer Klausur im Herbst 2012 haben Sie anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht und eine "Transparenzoffensive für Bayern" angekündigt. In dem Beschluss steht: "Wir wollen ein Transparenzgesetz für Bayern schaffen, das höchstmögliche Informations- freiheit herstellt und gleichzeitig die schutzwürdigen, insbesondere datenschutzrechtlichen Belange Dritter wahrt." (Quelle: http://t.co/Akk2zP29 ). Der Beschluss wurde am 19.09.2012 veröffentlicht, also vor über zwei Monaten. (Quelle: https://twitter.com/FDP_Fraktion_BY/status/248341374146068480 )
Daher Frage ich Sie, was sind aus Ihrer Sicht die Mindeststandards für ein Transparenzgesetz?
Was haben Sie in diesem Zusammenhang bisher unternommen, bzw. werden Sie in dieser Legislaturperiode noch unternehmen?
Werden Sie sich in die Initiative http://www.bayerntransparent.de einbringen um eine Lösung in möglichst großem Konsens zu erreichen? Wenn nein, warum nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lentfer
Sehr geehrter Herr Lentfer,
ein Informationsfreiheitsgesetz ist für mich ein wichtiger Beitrag zur Transparenz des Verwaltungshandelns. Dabei muss ein entsprechender Gesetzentwurf Mindeststandards insbesondere beim Datenschutz enthalten. Als Fachsprecher habe ich in dieser Legislaturperiode bereits einem Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion zugestimmt, der meines Erachtens diesen Anforderungen genügt hat. Allerdings befindet sich die FDP-Fraktion in einer Koalition mit der CSU, die bereits in den Koalitionsverhandlungen 2008 zwar viele liberale Forderungen etwa beim Versammlungsrecht, der Onlinedurchsuchung oder der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften akzeptiert hat, jedoch gegen ein Informationsfreiheitsgesetz ein Veto eingelegt hat. Ebenso wurden alle späteren Inititiativen unserer Fraktion in diese Richtung abgelehnt. Die FDP Bayern wird die Forderung nach einem solchen Gesetz daher erneut in ihr Wahlprogramm aufnehmen und gegebenenfalls nach der Wahl mit größerem Nachdruck in Koalitionsverhandlungen einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Fischer MdL