Frage an Andreas Fischer von Henning L. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Fischer
vielen Dank für Ihre Antwort www.abgeordnetenwatch.de ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_fischer-512-19171--f303695.html#q303695 ).
Die bayerischen Gerichte folgen der Rechtssprechung des sächsischen OVG (und anderer Bundesländer) jedoch nicht und sagen ganz klar in mehreren Entscheidungen aus, dass sie über solche Rechtsschutzbegehren überhaupt nicht entscheiden. Dies betrifft sowohl den Eilrechtsschutz wie den ordentlichen Rechtsschutz.
Würden Sie unter diesen Voraussetzungen eine dringende gesetzliche Regelung für erforderlich halten, die die bayerische Rechtssprechung berücksichtigt?
Herzlichst, Henning Lesch
Sehr geehrter Herr Lesch,
wenn es keine Möglichkeit einer isolierten, gerichtlichen Überprüfung einer solchen Anordnung gibt, halte ich persönlich eine gesetzliche Änderung für geboten. Das folgt sowohl aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes als auch aus dem Fürsorgeprinzip des Staates gegenüber seinen Beamten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Fischer MdL