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Frage von Simon P. •

Frage an Andreas Fischer von Simon P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter H. Dr. Fischer,

ich bin betroffener der Firmeninsolvenz von Landshut Silicon Foundry, und habe folgende Fragen:
1. Welches Gesetz schützt Altersteilzeit Mitarbeiter in der Pasivphase bei Firmeninsolvenz vor Arbeitslosigkeit?
2. Hat eine Holding eine Verantwortung für ATZ- Mitarbeiter einer ihrer GmbH´s bei Firmeninsolvenz?
3. Welchen Einfluß hat ein Abgeordneter im Interesse der Mitarbeiter auf eine Firma bei Insolvenz?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen

Mit freundlichen Grüßen
Simon Prummer

Portrait von Andreas Fischer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Prummer,
 
zunächst einmal möchte ich betonen, dass es sehr bedauerlich ist, wenn ein Unternehmen  aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenz anmelden muss und viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Dies bedeutet immer einen harten Einschnitt, in erster Linie natürlich für die Belegschaft.
Ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten:
zu 1)
Für Ansprüche der Arbeitnehmer aus ihrem Altersteilzeitverhältnis muss der Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen (Wertguthaben) bilden, die der Arbeitnehmer in seiner Arbeitsphase erworben hat. Aus diesem Wertguthaben werden dann im Falle eines Konkurses die Ansprüche abgedeckt. Dies ist im Altersteilzeitgesetz geregelt. Nach § 8 a Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzversicherung vorzunehmen, damit das Wertguthaben bei einer Insolvenz nicht verloren geht.
zu 2)
Wenn eine Holding Insolvenz anmelden musste, wird  ein Insolvenzverwalter  zur Abwicklung beauftragt. Da eine Holding kein operatives Geschäft hat, ist das wichtigste Vermögen die Anteile an den operativen Gesellschaften. Daher wird der Insolvenzverwalter  versuchen diese zu verkaufen oder eben einen Investor für die Holding zu finden.
Die Mitarbeiter, die sich ab Eröffnung des Insolvenzverfahren bereits in der Ruhephase befinden, kann (darf) der Insolvenzverwalter nicht kündigen. Ansonsten sind sie aufden Bezug von Arbeitslosengeld zu verweisen. Allerdings besteht, wie bereits erwähnt, aufgrund der Verpfändung Anspruch auf das Wertguthaben der Versicherung, jedenfalls in Höhe ihres Schadens.
zu 3)
Wenn ein privates, nicht-staatliches Unternehmen Insolvenz anmelden muss, sind die poltischen Einflussmöglichkeiten eines Abgeordneten gering. Erst ab einer gewissen Größe eines Unternehmens wird eine Insolvenz zu einem Politikum und es können u.U. finanzielle Hilfen von staatlicher Seite zugesagt werden. Dies hängt jedoch auch von der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens für das Land ab. Solche Einflussnahmen sind aber auch problamtisch, weil sie zu einer Ungleichbehandlung und zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Andreas Fischer MdL