Frage an Andreas Fischer von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
Herr Wunderlich, MdB, hatte am 7.9.09 zum Thema der organisierten Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren - zumal in Bayern - folgendes geschrieben (1):
"Selbstverständlich ist es ... skandalös, wenn derartige sensible Daten tatsächlich verschickt werden sollten. .... Eine Novellierung des Gesetzes erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem handelt."
Ich wurde auf einen im Netz veröffentlichten Vorgang aufmerksam gemacht, der m.E. eindrucksvoll belegt, wie das genannte "Vollzugsproblem" auch dann im Einzelfall funktioniert, wenn ein Bürger / Opfer sich zu wehren versucht:
Ein Münchner Staatsanwalt, der dem Verdacht auf unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2 S.1 StGB) durch einen Familienrichter nachzugehen hatte, behauptete flugs (2), das Kreisjugendamt (Adressat der Kopie eines (GWG-) Gutachtens, das natürlich DEM RICHTER als Beweismittel dienen sollte), sei GESETZLICH ZUR MITWIRKUNG an der familien-/sorgerechtlichen ENTSCHEIDUNG (sic!, W.M.) BERUFEN".
Das beinhalte dann "DENKLOGISCH" "UND IM SINNE DES GESETZES AUCH", daß das Jugendamt "informiert" wird. Der promovierte Sachbearbeiter versucht dann noch den Eindruck zu erwecken, die Offenbarung von Privatgeheimnissen durch den Richter sei sogar Ausfluß einer "GEBOTENEN InformationsPFLICHT" (was sicher auch nicht stimmt) und auch deshalb kein Problem, weil das Jugendamt ebenfalls "Schweigeverpflichtungen" unterworfen sei.
Was sagen Sie als Jurist zu so viel Unsinn?
Ist das nicht eine kriminelle Angelegenheit, die auch die angebl. Gewaltenteilung (und das GWG- Problem, vgl. 3) berührt und Sie im Landtag doch endlich einmal auf den Plan rufen müßte?
Mit frdl. Gruß
W. Meißner
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130
2) http://www.lets-goerg.de/dokumente/STA_M_RiaG203_20100502_Einstellung_black.pdf
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_fischer-512-19171--f237940.html#q237940