Frage an Andreas Dressel von Matthias L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,
auf die Vorlage zum Strafvollzugsgesetz für Hamburg bedanke ich mich für Ihr Angagement. Ich teile mit Ihnen ganz, das es bei der Vorlage zu weit geht: gestatten Sie mir folgende Überlegung: In der Gesetzvorlage sind viele Gesetze für Erwachsenenstrafrecht neben den Jugendrechtlichen Vorschriften zu finden. In der Praxis sieht es so aus, das bei dem Jugendvollzug die E r z i e h u n g im Vordergrund steht. Nicht umsonst ist die Unterbringung von Jugendlichen gefangen auch g e t r e n n t von dem Erwachsenenvollzug. Bereits die Vereinheitlichung in einer Vorlage krankt. Für alle Beteiligten kommt es zu mehr Zeit und Papieraufwand. Es müsste immer in den Vorschriften geblätter werden, welche Vorschrift oder welches Recht denn nun gilt.... Es sind zu viele Vorschriften, die im Jugendstrafvollzug nichts zu suchen haben. Einige davon verletzen in eklatanter weise die Menschenwürde. Das kann man Jugendlichen die sich noch in Ihrer Entwicklung befinden nicht antuen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer
Sehr geehrter Herr Latteyer,
vielen Dank für Ihre Mail. Wir und mit uns viele Experten und Initiativen teilen Ihre Sichtweise und wir werden weiter für eine vernünftige Gesetzgebung kämpfen. Leider zeigt sich Senator Lüdemann weiter uneinsichtig. Insofern sollten Sie per Abgeordnetenwatch mal die CDU-Kollegen aus dem Rechtsausschuss mit Ihren Fragen konfrontieren.
Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB